Anordnung über das Anmeldeverfahren zur Nachtschleusung an den Schleusen der Bundeswasserstraße Neckar
Auf Grund des § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an der Bundeswasserstraße Neckar (NeckarSchlBetrZV) vom 01. Dezember 2021 wird folgendes Anmeldeverfahren zur Nachtschleusung eingeführt:
- Die Anmeldung hat schriftlich auf dem in der Anlage (PDF, intern) beigefügten vollständig ausgefüllten Formblatt zu erfolgen.
- Die Anmeldung muss bis spätestens 19:00 Uhr des Tages, an dem die Schleusungen gewünscht werden, per E-Mail an die Adresse nachtschleusung.wsa-neckar@wsv.bund.de gesandt werden. Bis 19:30 Uhr erfolgt eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Im Regelfall ist das Formblatt als PDF-Datei zu nutzen. Alternativ kann dieses auch als Bilddatei in den üblichen Formaten .jpg oder .png gesendet werden. Andere Formate oder Grafiken, welche in den Textteil der E-Mail eingefügt wurden, sind nicht geeignet.
- Die Schichtleiter der Schleusen ändern die in der Anmeldung angegebenen Einfahrtszeiten, wenn dies der Schleusenbetrieb erfordert. Diese Änderungen werden dem Schiffsführer durch die jeweils betroffene Schleuse mitgeteilt.
- Im Falle von Übertragungsproblemen kann die Anmeldung auch per Telefax an die Nummer 0711 25552-160 gesandt werden. In diesem Falle erfolgt keine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Eine Schleusung ist nur fristgerecht nach § 1 Absatz 1 Satz 3 NeckarSchlBetrZV, wenn sie spätestens innerhalb einer Stunde nach der angegebenen bzw. vom Schichtleiter geänderten Uhrzeit wahrgenommen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass über diesen Zeitraum hinaus eine Schleusung nicht möglich ist.
- Werden angemeldete Schleusungen nicht in Anspruch genommen, hat der Schiffsführer unverzüglich die nächstgelegene Schleuse, oder nach 22:00 Uhr die Schleuse Heidelberg, zu unterrichten.
Im Übrigen wird zum Nachtbetrieb folgender Hinweis gegeben:
Infolge des Nachtbetriebes können einzelne Startplätze im Sinne von § 6.29 Nummer 2 BinSchStrO (Interner Link) nicht als Liegeplätze in Anspruch genommen werden. Dies wird der Schifffahrt durch die Schichtleiter der Schleusen jeweils rechtzeitig mitgeteilt.
Stand: 19. Mai 2022