Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

2 - Feste mineralische Brennstoffe

21 Steinkohle und Steinkohlenbriketts

Güter-
nummer
GüterartEin-
leitung
in das
Gewässer
Abgabe an
Annahmestellen
zur
Kanalisation
Abgabe an
Annahmestellen
zur
Sonderbehandlung
Bemerkungen
211Steinkohle    
2110Anthrazit, Feinwaschberge, Fettkohle, Flammkohle, Gaskohle, Magerkohle, Steinkohle, nicht spezifiziertA18)
213Steinkohlenbriketts    
2130Anthrazitbriketts, SteinkohlenbrikettsA18)

22 Braunkohle, Braunkohlenbriketts und Torf

Güter-
nummer
GüterartEin-
leitung
in das
Gewässer
Abgabe an
Annahmestellen
zur
Kanalisation
Abgabe an
Annahmestellen
zur
Sonderbehandlung
Bemerkungen
221Braunkohle    
2210Braunkohle, PechkohleA18)
223Braunkohlenbriketts    
2230BraunkohlenbrikettsA18)
224Torf    
2240Brenntorf, Düngetorf, Torfbriketts, Torfstreu, Torf, nicht spezifiziertA18)

23 Steinkohlen- und Braunkohlenkoks

Güter-
nummer
GüterartEin-
leitung
in das
Gewässer
Abgabe an
Annahmestellen
zur
Kanalisation
Abgabe an
Annahmestellen
zur
Sonderbehandlung
Bemerkungen
231Steinkohlenkoks    
2310Steinkohlenkoks, Gaskoks, Gießereikoks (Carbon-Koks), Koksbriketts, SchwelkoksA18)
233Braunkohlenkoks    
2330Braunkohlenkoks, Braunkohlenkoksbriketts, BraunkohlenschwelkoksA18)

Bemerkungen:

18) Alternativ ist für den Fall, dass auf eine Reinigung in Verbindung mit dem geforderten Entladungsstandard verzichtet werden soll, auch ein Aufspritzen auf Lagerhaltung möglich.

Stand: 01. Januar 2018