Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Tabelle III

1
UN-Nummer
2
Güterbezeichnung
3
AVFL

(Vol.-%)
4
Bemerkungen
UN 1090Aceton0,26
UN 11453Cyclohexan0,10
UN 1170Ethanol (Ethylalkohol) oder Ethanol, Lösung (Ethylalkohol, Lösung), wässrige Lösung mit mehr als 70 %-Vol-% Alkohol0,31
UN 1179Ethyl-tert-Butylether0,16
UN 1216Isooctene0,08
UN 1230Methanol0,60
UN 1267Roherdöl (mit weniger als 10 % Benzen)0,121)
UN 1993Entzündbarer flüssiger Stoff, N.A.G. mit weniger als 10 % Benzen---3)
UN 2398Methyl-tert-Butylether0,16
UN 3257Erwärmter flüssiger Stoff, N.A.G., bei oder über 100 °C und, bei Stoffen mit einem Flammpunkt, unter seinem Flammpunkt (einschließlich geschmolzenes Metall, geschmolzenes Salz usw.)---3)
UN 3295Kohlenwasserstoffe, flüssig, N.A.G. mit weniger als 10 % Benzen---3)
9001Stoffe mit einem Flammpunkt über 60 °C, die in einem Bereich von 15 K unterhalb des Flammpunkts erwärmt zur Beförderung aufgegeben oder befördert werden, oder Stoffe mit Fp > 60 °C, erwärmt näher 15 K unter dem Fp---3), 4)
9003Stoffe mit einem Flammpunkt über 60 °C und höchstens 100 °C, die nicht anderen Klassen oder Klasse 9 zuzuordnen sind---3), 4)

1) Der AVFL-Wert entspricht dem von Benzen.

3) Der AVFL-Wert (der 10 % der unteren Explosionsgrenze entspricht) muss vom Befrachter mitgeteilt werden, da der LEL-Wert von der Zusammensetzung des Gemisches abhängt.

4) Hinweis: 9001 und 9003 sind keine UN-Nummern nach den Modellvorschriften. Es sind sog. Stoffnummern, die nur für das ADN und nur für die Tankschifffahrt kreiert wurden.

Stand: 01. Oktober 2024