Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Artikel 1.01 Abgabebescheinigung

Die Betreiber der Annahmestellen bescheinigen dem Fahrzeug die Abgabe der öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfälle in dem Ölkontrollbuch nach Anhang I.

Stand: 19. Dezember 2003