Artikel 8.01 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Teiles bedeutet der Ausdruck:
- "häusliches Abwasser"
Abwasser aus Küchen, Essräumen, Waschräumen und Waschküchen sowie Fäkalwasser;
- "Hausmüll"
aus Haushalten und aus der Schiffsgastronomie stammende organische und anorganische Abfälle, jedoch ohne Anteile der anderen definierten Schiffsbetriebsabfälle;
- "Klärschlamm"
Rückstände, die bei Betrieb einer Bordkläranlage an Bord des Fahrzeugs entstehen;
- "Slpos"
eim pumpfähiges oder nicht pumpfähiges Gemisch aus Ladungsrückständen und Waschwasserresten, Rost oder Schlamm;
- "übriger Sonderabfall"
Schiffsbetriebsabfall außer dem öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfall und den unter den Buchstaben a bis d genannten Abfällen;
- "Kabinenschiff"
ein Fahrgastschiff mit Kabinen für die Übernachtung von Fahrgästen.
Stand: 19. Dezember 2003