Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

D. Bau- und Ausrüstungs-Sicherheitszeugnisse und Sicherheitszeugnisse für Frachtschiffe, Spezialschiffe und Sonderfahrzeuge nach der Schiffssicherheitsverordnung

NummerGegenstandRechtsgrundlageGebühr
0301Erteilung eines Sicherheitszeugnisses vor Indienststellung des Schiffes einschließlich der Bestätigung für die durchzuführenden jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen für Fahrzeuge mit einer Schiffslänge größer 8 m§ 9 Absatz 3 SchSV1 356
0302Erteilung eines Sicherheitszeugnisses für vorhandene Schiffe einschließlich der Bestätigung für die durchzuführenden jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen für Fahrzeuge mit einer Schiffslänge größer 8 m§ 9 Absatz 3 SchSV1 077
0303Erteilung eines Sicherheitszeugnisses vor Indienststellung des Schiffes einschließlich der Bestätigung der Zwischenbesichtigung für Kleinfahrzeuge mit einer Schiffslänge von 3,60 m bis 8 m§ 9 Absatz 3 SchSV749
0304Erteilung eines Sicherheitszeugnisses für vorhandene Schiffe einschließlich der Bestätigung der Zwischenbesichtigung für Kleinfahrzeuge mit einer Schiffslänge von 3,60 m bis 8 m§ 9 Absatz 3 SchSV530

Stand: 30. November 2024