Abschnitt 6 - Gebühren des Eisenbahn-Bundesamtes für gebührenpflichtige Leistungen auf dem Gebiet der Fahrgastrechte in der Schifffahrt
Nummer | Gegenstand | Rechtsgrundlage | Gebühr |
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1 | Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen gegenüber dem Beförderer, Reisevermittler, Reiseveranstalter oder Terminalbetreiber zur Feststellung eines Verstoßes gegen die Verordnung (EU) Nummer 1177/2010 auf Grund eines Verdachtes, einer Beschwerde oder zum Zweck einer Stichprobe, wenn der Verdacht oder die Beschwerde vom Betroffenen verantwortlich veranlasst und ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift festgestellt wurde | § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3 und Absatz 2 EU-FahrgRSchG | 270 |
2 | Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen gegenüber dem Beförderer, Reisevermittler, Reiseveranstalter oder Terminalbetreiber zur Beseitigung oder Verhütung von Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nummer 1177/2010 | § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 Nummer 1 und Absatz 2 EU-FahrgRSchG | 380 |
Stand: 01. Oktober 2024