Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

33.100000 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

lfd. Nummer
1
Tatbestand
2
Zuwiderhandlung gegen §§ der SeeSchStrO
3
Betroffener
4
Ordnungswidrigkeit nach § 61 der SeeSchStrO
5
Verwar-
nungs-
geld
Euro
6
Geld-
buße
Euro
7
33.101000Verstoß gegen die Grundregeln über das Verhalten im Verkehr3 Absatz 1 Satz 1JAbsatz 1 Nummer 1------
33.101100ohne Gefährdung35150
33.101200mit Gefährdung---200
lfd.
Nummer
1
Tatbestand
2
Zuwiderhandlung gegen §§ der SeeSchStrO
3
Betroffener
4
Ordnungswidrigkeit nach § 61 der SeeSchStrO
5
Verwar-
nungs-
geld
Euro
6
Geld-
buße
Euro
7
33.102000Führen eines Fahrzeugs oder ausüben einer anderen Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes, Fahren mit einem Wassermotorrad, Kite- oder Segelsurfen trotz körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel, die die sichere Führung des Fahrzeugs oder die sichere Ausübung der Tätigkeiten des Brücken, Decks- oder Maschinendienstes behindern3 Absatz 3Sch
B
Absatz 1 Nummer 1a---750 bis 2 500
33.103000Führen eines Fahrzeugs oder ausüben einer anderen Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes, Fahren mit einem Wassermotorrad oder einem Kite- oder Segelsurfbrett trotz 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder trotz einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr im Blut3 Absatz 4Sch
B
Absatz 1 Nummer 1b---750 bis 2 500
33.104000Zu sich nehmen von alkoholischen Getränken während der Fahrt oder stehen unter der Wirkung solcher Getränke bei Dienstantritt3 Absatz 5Sch
B
Absatz 1 Nummer 1c---750 bis 2 500
33.105000Verstoß gegen die Beratungspflicht als Seelotse4 Absatz 2LAbsatz 1 Nummer 2---150 bis 300
33.106000Nicht bestimmen eines verantwortlichen Fahrzeugführers bei Vorhandensein mehrerer zur Führung des Fahrzeugs berechtigter Personen4 Absatz 4BAbsatz 1 Nummer 235100
33.107000Nicht befolgen der durch Gebots- und Verbotszeichen getroffenen Anordnungen5 Absatz 2Sch
B
Absatz 1 Nummer 335150
33.108000Beschädigen oder beeinträchtigen der Erkennbarkeit von Schifffahrtszeichen5 Absatz 3Sch
B
Absatz 1 Nummer 435100
33.109000Führen von Sichtzeichen oder geben von Schallsignalen der Anlage II zur SeeSchStrO oder des Internationalen Signalbuches zu anderen als den vorgeschriebenen oder vorgesehenen Zwecken; Führen von Sichtzeichen oder geben von Schallsignalen, die mit den vorgeschriebenen oder vorgesehenen verwechselt werden können6 Absatz 1Sch
B
Absatz 1 Nummer 525100
33.110000Verstoß gegen die Vorschriften über den Gebrauch von Laternen, Leuchten und Scheinwerfern6 Absatz 2Sch
B
Absatz 1 Nummer 535100
33.111000Verstoß gegen die Vorschriften über die Ausrüstungspflicht mit Schallsignalanlagen6 Absatz 3 Satz 1EAbsatz 1 Nummer 555150
33.112000Verstoß gegen die Vorschriften über die Gewährleistung der Wirksamkeit oder Betriebssicherheit der vorgeschriebenen Schallsignalanlagen6 Absatz 3 Satz 2, 3Sch
E
Absatz 1 Nummer 535100
33.113000Nicht führen der vorgeschriebenen Lichter zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang8 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. Regel 20 Buchstabe b KVRSch
B
Absatz 1 Nummer 655125
33.114000Nicht führen der vorgeschriebenen Sichtzeichen8 Absatz 1 Satz 2Sch
B
Absatz 1 Nummer 635100
33.115000Nicht führen der vorgeschriebenen Lichter am Tage bei verminderter Sicht8 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. Regel 20 Buchstabe c KVRSch
B
Absatz 1 Nummer 635100
33.116000Nicht führen der vorgeschriebenen Signalkörper am Tage8 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. Regel 20 Buchstabe d KVRSch
B
Absatz 1 Nummer 635100
33.117000Abweichen der zu führenden und zu zeigenden Lichter und Signalkörper von der in der Anlage I zur SeeSchStrO vorgeschriebenen Anordnung, den Abständen, den Abschirmungen, den Abmessungen und den Farben8 Absatz 1 Satz 3, 4 i. V. m. Regel 20 Buchstabe e und Anlage I der KVRSch
B
E
Absatz 1 Nummer 635100
33.118000Verwenden von Positionslaternen, die nicht die geforderte Mindesttragweite erreichen8 Absatz 2 i. V. m. Regel 22 KVRSch
B
E
Absatz 1 Nummer 635100
33.119000Abweichen der zu führenden Flaggen und Tafeln von den vorgeschriebenen Maßen8 Absatz 4 Satz 1Sch
B
E
Absatz 1 Nummer 635100
33.120000Verwenden von Flaggen und Tafeln, deren Farben verblasst oder verschmutzt sind8 Absatz 4 Satz 2Sch
B
Absatz 1 Nummer 635100
33.121000Verstoß gegen die Vorschriften über die Verwendung geprüfter Positionslaternen und Schallsignalanlagen9 Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1Sch
B
E
Absatz 1 Nummer 735100
33.122000Verwendung nichtelektrischer Positionslaternen9 Absatz 2 Satz 1Sch
B
E
Absatz 1 Nummer 735100
33.123000Verstoß gegen Vorschriften über die Gewährleistung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit der vorgeschriebenen Positionslaternen sowie gegen die Instandsetzungspflicht9 Absatz 1 Satz 2, Absatz 4 Satz 2Sch
B
E
Absatz 1 Nummer 735100
33.124000Nicht führen der für kleine Fahrzeuge vorgeschriebenen Lichter;
Nichtbeachten des Fahrverbotes bei Nacht;
Verstoß gegen das Gebot, eine elektrische Leuchte oder eine Laterne mit einem weißen Licht mitzuführen, diese bei einem Notstand gebrauchsfertig zu zeigen
10 Absatz 1, 2, 5 und 3Sch
B
Absatz 1 Nummer 835100
33.125000Verstoß gegen das Ausweichgebot beim Überholen21 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. Regel 13 a, c KVRSch
B
Absatz 1 Nummer 935250
33.126000Verstoß gegen das Ausweichgebot bei entgegengesetztem Kurs21 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. Regel 14 a, c KVRSch
B
Absatz 1 Nummer 9---250
33.127000Verstoß gegen das Gebot beim Begegnen, Überholen und Vorbeifahren an Fahrzeugen und Anlagen einen sicheren Passierabstand einzuhalten21 Absatz 2 i. V. m. Regel 8 d KVRSch
B
Absatz 1 Nummer 935250
33.128000Verstoß gegen die Vorschrift über das sofortige Fallen der Buganker21 Absatz 3Sch
B
Absatz 1 Nummer 935150
33.129000Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot22 Absatz 1 i. V. m. Regel 9 a KVRSch
B
Absatz 1 Nummer 935150
33.130000Nicht beibehalten der einmal gewählten linken Fahrwasserseite22 Absatz 1 Satz 2Sch
B
Absatz 1 Nummer 925100
33.131000Nicht klar erkennbares Verhalten außerhalb des Fahrwassers22 Absatz 2Sch
B
Absatz 1 Nummer 92575
33.132000Nicht einhalten besonders vorgeschriebener Seiten außerhalb des Fahrwassers22 Absatz 3Sch
B
Absatz 1 Nummer 92575
33.133000Unzulässiges Überholen; Verstoß gegen ein Überholverbot; Überholen auf der falschen Seite; Nichtbeachten der Vorsichtsmaßnahmen beim Überholen23Sch
B
Absatz 1 Nummer 935175
33.134000Verstoß gegen die Ausweichpflicht beim Begegnen und gegenüber bestimmten Fahrzeugen; Nichtanzeige des Linksausweichens; unzulässiges Linksausweichen24Sch
B
Absatz 1 Nummer 925100
33.135000Verstoß gegen die Wartepflicht gegenüber vorfahrtsberechtigten Fahrzeugen25Sch
B
Absatz 1 Nummer 935250
33.136000Nicht einhalten der erforderlichen Fahrgeschwindigkeit; Verstoß gegen das Gebot der rechtzeitigen Verminderung der Fahrgeschwindigkeit zur Vermeidung von Gefährdungen durch Sog oder Wellenschlag; Unterlassen der Vorsichtsmaßnahmen von Fähren, an denen ungehindert vorbeigefahren werden darf26 Absatz 1, 2Sch
B
Absatz 1 Nummer 925150
lfd.
Nummer
1
Tatbestand
2
Zuwiderhandlung gegen §§ der SeeSchStrO
3
Betroffener
4
Ordnungswidrigkeit nach § 61 der SeeSchStrO
5
Verwar-
nungs-
geld
Euro
6
Geld-
buße
Euro
7
33.137000Überschreiten bekannt gemachter oder vorgeschriebener Höchstgeschwindigkeiten26 Absatz 3, 4Sch
B
Absatz 1 Nummer 9------
33.137100bis zu 3 km/h35100
33.137200über 3 km/h55150
33.137300über 6 km/h---175 bis 500

auf dem Nord-Ostsee-Kanal

lfd.
Nummer
1
Tatbestand
2
Zuwiderhandlung gegen §§ der SeeSchStrO
3
Betroffener
4
Ordnungswidrigkeit nach § 61 der SeeSchStrO
5
Verwar-
nungs-
geld
Euro
6
Geld-
buße
Euro
7
33.137000Überschreiten bekannt gemachter oder vorgeschriebener Höchstgeschwindigkeiten26 Absatz 3, 4Sch
B
Absatz 1 Nummer 9------
33.137400bis zu 1 km/h35---
33.137500über 1 km/h55150
33.137600über 2 km/h---225
lfd.
Nummer
1
Tatbestand
2
Zuwiderhandlung gegen §§ der SeeSchStrO
3
Betroffener
4
Ordnungswidrigkeit nach § 61 der SeeSchStrO
5
Verwar-
nungs-
geld
Euro
6
Geld-
buße
Euro
7
33.138000Als Segel- oder Kitesurfer nicht einhalten des vorgeschriebenen Mindestabstandes zu gekennzeichneten Badestellen oder Stellen mit erkennbarem Badebetrieb außerhalb des Fahrwassers, nicht angepasste Geschwindigkeit zur Vermeidung von Gefährdungen, Schädigungen oder Behinderungen der Badenden26 Absatz 5BAbsatz 1 Nummer 92575
33.139000Unzulässiges Schleppen und Schieben; Führen von Schlepp- und Schubverbänden, die zu viele Anhänge oder Schubleichter enthalten27 Absatz 1, 2Sch
B
Absatz 1 Nummer 1035150
33.140000Unzulässiges Zusammenkoppeln von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb27 Absatz 3Sch
B
Absatz 1 Nummer 1025100
33.141000Verbotenes Durchfahren oder fehlerhaftes Verhalten beim Durchfahren von Brücken und Sperrwerken28Sch
B
Absatz 1 Nummer 1125100
33.142000Verbotenes Einfahren in Schleusen und ausfahren; fehlerhaftes Verhalten beim Durchfahren von Schleusen29Sch
B
Absatz 1 Nummer 1125100
33.143000Befahren einer Seeschifffahrtsstraße, ohne die bekannt gemachten schifffahrtspolizeilichen Voraussetzungen zu erfüllen30 Absatz 1, 2Sch
B
Absatz 1 Nummer 12---500
33.144000Verstoß gegen ein Verbot über das Befahren von Wasserflächen30 Absatz 3Sch
B
Absatz 1 Nummer 1225100
33.145000Verstoß gegen Vorschriften über das Wasserskilaufen und Kite- und Segelsurfen oder das Fahren mit motorisierten Wasserskiern, Wassermotorrädern oder sonstigen motorisierten Wassersportgeräten31JAbsatz 1 Nummer 1335100
33.146000Ankern im Fahrwasser32 Absatz 1 Satz 1Sch
B
Absatz 1 Nummer 1455250
33.147000Wahl eines die Schifffahrt beeinträchtigenden Ankerplatzes; Verstoß gegen ein Ankerverbot32 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2, 3Sch
B
Absatz 1 Nummer 1435150
33.148000Nicht einhalten der Verpflichtung, Ankerwache zu gehen32 Absatz 4Sch
B
Absatz 1 Nummer 142575
33.149000Unzulässiges und unvorschriftsmäßiges Anlegen und Festmachen; unzulässiges drehen der Schiffsschraube auf festgemachten Fahrzeugen33Sch
B
Absatz 1 Nummer 1435100
33.150000Verbotener und unvorschriftsmäßiger Umschlag34Sch
B
Absatz 1 Nummer 14---150
33.151000Verbotenes Ankern oder festmachen von Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern35 Absatz 1Sch
B
Absatz 1 Nummer 15---500
33.152000Verstoß gegen die Vorschriften über das Einhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes von Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern35 Absatz 2Sch
B
Absatz 1 Nummer 1555250
33.153000Fehlen erforderlicher Schutzeinrichtungen gegen Funkenflug35 Absatz 3 Satz 2Sch
B
E
Absatz 1 Nummer 15---750
33.154000Unzulässiges Längsseitsliegen an festgemachten Tankschiffen, die nach dem Löschen bestimmter gefährlicher Güter oder sonstiger brennbarer Flüssigkeiten oder von Gasen nicht entgast worden sind35 Absatz 4Sch
B
Absatz 1 Nummer 1555750
33.155000Verstoß gegen die Vorschrift über die Möglichkeit, jederzeit sofort verholen zu können35 Absatz 5Sch
B
Absatz 1 Nummer 1525250
33.156000Verstoß gegen die Vorschriften über den Umschlag bestimmter gefährlicher Güter36 Absatz 1 Satz 1Sch
B
E
Absatz 1 Nummer 16---750
33.157000Verstoß gegen die Anzeigepflicht über den Umschlag bestimmter gefährlicher Güter36 Absatz 1 Satz 2Sch
B
E
Absatz 1 Nummer 1655250
33.158000Unzulässiges Längsseitsliegen an einem Fahrzeug mit bestimmten gefährlichen Gütern36 Absatz 2Sch
B
Absatz 1 Nummer 1655750
33.159000Verstoß gegen das Nichteinhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes während des Umschlages gefährlicher Güter von Fahrzeugen, die nicht am Umschlag beteiligt sind36 Absatz 3Sch
B
Absatz 1 Nummer 1635250
33.160000Verspätetes Verlassen der Umschlagstelle nach Beendigung des Umschlages36 Absatz 4Sch
B
Absatz 1 Nummer 1625100
33.161000Unvorschriftsmäßiges Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen37Sch
B
Absatz 1 Nummer 1735200
33.162000Verbotenes Fischen, Schießen oder Jagen38JAbsatz 1 Nummer 1820100
33.163000Unterlassene Vorlage der Fahrpläne und Fahrplanänderungen für Fahrgastschiffe und Fähren;
Unterlassene Durchführung angeordneter Fahrplanänderungen;
Nicht einhalten der Abfahrtszeiten, unvorschriftsmäßiges Ausbooten und Übersteigen von Fahrgästen von einem Fahrzeug auf ein anderes
39Sch
B
E
Absatz 1 Nummer 193575 bis 150
33.164000Nicht dafür sorgen, dass sich ein Abdruck der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Kollisionsverhütungsregeln an Bord eines Binnenschiffs befinden40 Satz 1SchAbsatz 1 Nummer 19a35100
lfd.
Nummer
1
Tatbestand
2
Zuwiderhandlung gegen §§ der SeeSchStrO
3
Betroffener
4
Ordnungswidrigkeit nach § 61 der SeeSchStrO
5
Verwar-
nungs-
geld
Euro
6
Geld-
buße
Euro
7
33.165000Durchfahren des Nord-Ostsee-Kanals (NOK), ohne die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen;
Nicht erfüllen der Voraussetzungen für Schleppverbände;
Nichtannahme von Schlepperhilfe;
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Ruders, Nichtannahme von Steurern
42 Absatz 1Sch
B
Absatz 1 Nummer 20--500
33.165000Durchfahren des Nord-Ostsee-Kanals (NOK), ohne die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen;
Nicht erfüllen der Voraussetzungen für Schleppverbände;
Nichtannahme von Schlepperhilfe;
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Ruders, Nichtannahme von Steurern
42 Absatz 2Sch
B
Absatz 1 Nummer 21---500
33.165000Durchfahren des Nord-Ostsee-Kanals (NOK), ohne die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen;
Nicht erfüllen der Voraussetzungen für Schleppverbände;
Nichtannahme von Schlepperhilfe;
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Ruders, Nichtannahme von Steurern
42 Absatz 4Sch
B
Absatz 1 Nummer 23---500
33.165000Durchfahren des Nord-Ostsee-Kanals (NOK), ohne die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen;
Nicht erfüllen der Voraussetzungen für Schleppverbände;
Nichtannahme von Schlepperhilfe;
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Ruders, Nichtannahme von Steurern
42 Absatz 6Sch
B
Absatz 1 Nummer 24---500
33.166000Unterlassen der Anzeige von Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern;
Unterlassene Vorlage einer schriftlichen Erklärung über die Gasfreiheit des Fahrzeugs;
Nicht griffbereites Vorhalten der mitzuführenden Verzeichnisse oder Staupläne während der Kanalfahrt
42 Absatz 3Sch
B
Absatz 1 Nummer 22---500
lfd.
Nummer
1
Tatbestand
2
Zuwiderhandlung gegen §§ der SeeSchStrO
3
Betroffener
4
Ordnungswidrigkeit nach § 61 der SeeSchStrO
5
Verwar-
nungs-
geld
Euro
6
Geld-
buße
Euro
7
33.167000Liegen außerhalb der Weichengebiete, öffentlichen Häfen, Umschlags- und sonstigen Liegestellen aus anderen als verkehrsbedingten Gründen42 Absatz 7Sch
B
Absatz 1 Nummer 25---500
33.168000Unterlassen der An- und Abmeldung der Durchfahrt durch den NOK43Sch
B
Absatz 1 Nummer 26---150
33.169000Unzulässiges Benutzen der Zufahrten zum NOK45Sch
B
Absatz 1 Nummer 2735175
33.170000Nicht beachten der Vorfahrt beim Einlaufen in die Schleusen des NOK und beim Auslaufen46Sch
B
Absatz 1 Nummer 2855250
33.171000Verstoß gegen das Verbot des Einlaufens in die Schleusen des NOK und des Auslaufens47Sch
B
Absatz 1 Nummer 29---175
33.172000Nicht einhalten des vorgeschriebenen Fahrabstandes auf dem NOK48Sch
B
Absatz 1 Nummer 3025100
33.173000Unvorschriftsmäßiges Verhalten vor und in den Weichengebieten des NOK49Sch
B
Absatz 1 Nummer 3135125
33.174000Nicht beachten der Fahrregeln für Freifahrer und Schub- und Schleppverbände auf dem NOK50Sch
B
Absatz 1 Nummer 3235100
33.175000Nicht beachten der Fahrregeln für Sportfahrzeuge auf dem NOK51Sch
B
Absatz 1 Nummer 322575
33.176000Nicht beachten der Fahrregeln auf dem Gieselau-Kanal53Sch
B
Absatz 1 Nummer 332575
33.177000Nicht beachten einer vollziehbaren schifffahrtspolizeilichen Verfügung56Sch
B
Absatz 1 Nummer 34---200 (400, wenn Weiterfahrverbot)
33.178000Ungenehmigter Verkehr außergewöhnlich großer Fahrzeuge und von Luftkissen-, Tragflächen-, und Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen sowie von Wasserflugzeugen und Flugbooten57 Absatz 1 Nummer 1Sch
B
E
Absatz 1 Nummer 35---25 bis 1 000
33.179000Ungenehmigter Verkehr außergewöhnlicher Schub- und Schleppverbände; Schleppen außergewöhnlicher Schwimmkörper57 Absatz 1 Nummer 2Sch
B
E
Absatz 1 Nummer 35---250
33.180000Ungenehmigter Stapellauf57 Absatz 1 Nummer 3EAbsatz 1 Nummer 35---500
33.181000Ungenehmigte Bergung von Fahrzeugen, außergewöhnlichen Schwimmkörpern und Gegenständen, soweit dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt werden kann und die Bergung nicht durch Verwaltungsakt angeordnet ist57 Absatz 1 Nummer 4Sch
B
E
Absatz 1 Nummer 35---250
33.182000Ungenehmigte
  • Erprobung und die Prüfung der Zugkraft von Fahrzeugen,
  • Standproben, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können
57 Absatz 1 Nummer 5Sch
B
E
Absatz 1 Nummer 3535125
33.183000Ungenehmigte wassersportliche Veranstaltung auf dem Wasser57 Absatz 1 Nummer 6JAbsatz 1 Nummer 35---75 bis 250
33.184000Ungenehmigtes Parasailing57 Absatz 1 Nummer 6aJAbsatz 1 Nummer 35---75 bis 250
33.185000Ungenehmigte sonstige Veranstaltungen auf oder an Seeschifffahrtsstraßen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können57 Absatz 1 Nummer 7JAbsatz 1 Nummer 35---75 bis 250
33.186000Verstoß gegen eine in einer Genehmigung enthaltenen vollziehbaren Auflage57 Absatz 3JAbsatz 1 Nummer 36---200 bis 1 000
33.187000Nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig abgeben der vorgeschriebenen Meldung58 Absatz 1, 3Sch
B
Absatz 1 Nummer 3735200
33.188000Nichtansprechbarkeit über UKW-Sprechfunk58 Absatz 2Sch
B
Absatz 1 Nummer 3755125

Stand: 01. Juli 2015