Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

36.220000 Verordnung über die Seelotsreviere und ihre Grenzen (Allgemeine Lotsverordnung - ALV)

lfd. Nummer
1
Tatbestand
2
Zuwiderhandlung gegen §§ der ALV
3
Betroffener
4
Ordnungswidrigkeit nach § 15 ALV
5
Verwar-
nungs-
geld
Euro
6
Geld-
buße
Euro
7
36.221000Nicht durchführen einer durch Börtordnung bestimmten Lotsung8 Absatz 1 Satz 1L15 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a---500
36.222000Nicht mitführen der Seelotsenpapiere, verweigern der Einsichtnahme10L15 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b35125
36.223000Nicht, nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Meldung von erkannten Mängeln durch den Seelotsen12 Absatz 1 Satz 3L15 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c25125
36.224000Nicht, nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Auskunft auf Befragen des Seelotsen über Mängel und besondere Eigenschaften des Fahrzeugs durch den Fahrzeugführer12 Absatz 1 Satz 5Sch
B
15 Absatz 1 Nummer 2---250
36.225000Verstoß gegen die Bestimmungen über das Ausstellen und die Abgabe von Lotsbescheinigungen12 Absatz 3 Satz 1, 2, 4
12 Absatz 4 Satz 1
Sch
B
L
15 Absatz 1 Nummer 325125

Stand: 01. Juli 2015