Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

36.400000 Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich (See-Sportbootverordnung - SeeSpbootV)

lfd. Nummer
1
Tatbestand
2
Zuwiderhandlung gegen §§ der SeeSpbootV
3
Betroffener
4
Ordnungswidrigkeit nach § 16 SeeSpbootV
5
Verwar-
nungs-
geld
Euro
6
Geld-
buße
Euro
7
36.401000Inbetriebnahme eines Sportbootes, eines Wassermotorrades oder eines anderen motorisierten Wassersportgerätes, das nicht mit der vorgeschriebenen Kennzeichnung versehen ist3, 4Bootsführer
Unternehmer
Absatz 1 Nummer 135100
36.402000Zuwiderhandeln gegen eine vollziehbare Auflage5 Absatz 2UnternehmerAbsatz 1 Nummer 2 Buchstabe a---100 bis 500
36.403000Gewerbsmäßiges Vermieten von Sportbooten oder Wassermotorrädern, für die kein gültiges Bootszeugnis ausgestellt ist7 Nummer 2UnternehmerAbsatz 1 Nummer 2 Buchstabe b---250 bis 750
36.404000Unterlassen der Kennzeichnung eines Sportbootes oder Wassermotorrades8 Absatz 1 Satz 1, 2, Absatz 2UnternehmerAbsatz 1 Nummer 2 Buchstabe c35100
36.405000Vermieten eines Sportbootes oder Wassermotorrades, das sich nicht in einem verkehrssicheren Zustand befindet9 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2UnternehmerAbsatz 1 Nummer 2 Buchstabe d---250 bis 750
36.406000Vermieten eines Sportbootes oder Wassermotorrades, dessen Ausrüstung nicht vollständig oder unbrauchbar ist9 Absatz 1 Satz 2UnternehmerAbsatz 1 Nummer 2 Buchstabe d55125 bis 250
36.407000Nicht oder nicht rechtzeitig anzeigen der Betriebsstätte10 Absatz 1 Satz 1UnternehmerAbsatz 1 Nummer 2 Buchstabe e---75
36.408000Nicht gestatten des Betretens der Betriebsstätte oder der Besichtigung der Sportboote oder Wassermotorräder durch Beauftragte der Zulassungsbehörde10 Absatz 1 Satz 3UnternehmerAbsatz 1 Nummer 2 Buchstabe f---250
36.409000Nicht bereitstellen von benötigten Hilfsmitteln oder Arbeitskräften, versagen der Auskunftserteilung oder unterlassen des Vorlegens von Unterlagen gegenüber den Beauftragten der Zulassungsbehörde10 Absatz 1 Satz 3UnternehmerAbsatz 1 Nummer 2 Buchstabe f35100
36.410000Nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anzeigen seiner Anschrift und des Liegeplatzes des Sportbootes mit der Angabe des Hafens, der Brücke und der Nummer des Liegeplatzes bei Vermietung großer Sportboote ohne Betriebsstätte10 Absatz 2UnternehmerAbsatz 1 Nummer 2 Buchstabe e25100
36.411000Vermietung eines Sportbootes oder Wassermotorrades an eine ausgeschlossene Person11 Absatz 1UnternehmerAbsatz 1 Nummer 2 Buchstabe g55150
36.412000Vermietung eines Sportbootes, dessen größte nicht überschreitbare Nutzleistung an der Schraubenwelle mehr als 3,68/11,07 kW beträgt, an Personen, die ihre Befähigung zur selbstständigen Führung solcher Sportboote nicht durch einen Motorboot- oder Sportbootführerschein oder ein ähnliches Zeugnis nachweisen können11 Absatz 3UnternehmerAbsatz 1 Nummer 2 Buchstabe g---150 bis 500
36.413000Verstoß gegen das Verbot, kleine Sportboote bei Nacht, unsichtigem Wetter, Hochwasser, Sturm oder aufziehendem Gewitter zu vermieten11 Absatz 4UnternehmerAbsatz 1 Nummer 2 Buchstabe g---150
36.414000Nicht sorgen für das Aushängen eines Abdruckes der See-Sportbootverordnung, des Bootszeugnisses oder einer Anordnung der Zulassungsbehörde oder der Wasser- und Schifffahrtsdirektion an der Betriebsstätte11 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1UnternehmerAbsatz 1 Nummer 2 Buchstabe h2075
36.415000Nicht hinweisen eines Benutzers von Sportbooten vor Fahrtantritt auf den Aushang eines Abdrucks der See-Sportbootverordnung, des Bootszeugnisses oder einer Anordnung der Zulassungsbehörde oder der Wasser- und Schifffahrtsdirektion an der Betriebsstätte11 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1UnternehmerAbsatz 1 Nummer 2 Buchstabe h2575
36.416000Nicht sorgen für das Vorhandensein eines Abdrucks der See-Sportbootverordnung, des Bootszeugnisses oder einer Anordnung der Zulassungsbehörde oder der Wasser- und Schifffahrtsdirektion auf großen Sportbooten11 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2UnternehmerAbsatz 1 Nummer 2 Buchstabe i2075
36.417000Nicht hinweisen eines Benutzers von Sportbooten vor Fahrtantritt auf das Vorhandensein eines Abdrucks der See-Sportbootverordnung, des Bootszeugnisses oder einer Anordnung der Zulassungsbehörde oder der Wasser- und Schifffahrtsdirektion an Bord11 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2UnternehmerAbsatz 1 Nummer 2 Buchstabe i2075
36.418000Nicht sorgen für die Nichtüberschreitung der höchstzulässigen Personenzahl bei Fahrtantritt11 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3UnternehmerAbsatz 1 Nummer 2 Buchstabe j55250
36.419000Nicht sorgen für die nach dem Bootszeugnis vorgeschriebene Ausrüstung an Bord oder deren gebrauchsfähigen Zustand11 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4UnternehmerAbsatz 1 Nummer 2 Buchstabe k55250
36.420000Nicht sorgen dafür, dass Kinder unter zwölf Jahren nur dann mitgenommen werden, wenn mindestens ein Benutzer das 18. Lebensjahr vollendet hat und Schwimmer ist11 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5UnternehmerAbsatz 1 Nummer 2 Buchstabe l2075
36.421000Nicht sorgen für das Überwachen des Ein- und Aussteigens an der Betriebsstätte bei kleinen Sportbooten11 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6UnternehmerAbsatz 1 Nummer 2 Buchstabe m2075
36.422000Nicht sorgen für das Hinweisen des Benutzers von kleinen Sportbooten vor Fahrtantritt auf örtliche Besonderheiten (Tidezeiten, Strömungen)11 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6UnternehmerAbsatz 1 Nummer 2 Buchstabe m2075
36.423000Nicht bereithalten eines fahrbereiten Rettungsbootes und eines Rettungsringes mit einer Tragfähigkeit von mindestens 14,5 kg an der Betriebsstätte11 Absatz 6 Satz 1UnternehmerAbsatz 1 Nummer 2 Buchstabe n35100
36.424000Verstoß gegen das Verbot, ein Sportboot an Personen zum selbstständigen Gebrauch zu überlassen, die als Mieter oder Insassen ausgeschlossen sind12 Absatz 1 Satz 1MieterAbsatz 1 Nummer 3---125
36.425000Nicht achten auf die Nicht-Überschreitung der höchstzulässigen Personenzahl12 Absatz 2 Nummer 1Sch
Mieter
Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a55150
36.426000Nicht achten auf die Nicht-Überschreitung der in dem Bootszeugnis angegebenen Fahrtgrenzen und die Einhaltung der erteilten Auflagen12 Absatz 2 Nummer 2Sch
Mieter
Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b55250
36.427000Verstoß gegen das Gebot, ein Kind unter zwölf Jahren nur dann mitzunehmen, wenn ein Benutzer mindestens 18 Jahre alt und Schwimmer ist12 Absatz 2 Nummer 4Sch
Mieter
Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c2075
36.428000Unterlassen der sofortigen Rückkehr zur Betriebsstätte des Unternehmers oder des sofortigen Anlegens an einer geschützten Uferstelle bei einsetzendem Nebel, Sturm oder aufziehendem Gewitter bei einem kleinen Sportboot12 Absatz 3Sch
Mieter
Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe d35150
36.429000Nicht beachten eines Verbots oder Gebots der Zulassungsbehörde oder der Wasser- und Schifffahrtsdirektion oder nicht nachkommen einer vollziehbaren Anordnung13Sch
Mieter
Absatz 1 Nummer 5---250
36.430000Gewerbsmäßige Nutzung eines Sportbootes ohne Sicherheitszeugnis14 Satz 1Sch
Mieter
Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe e---500
36.431000Führen eines Sportboots zum Zwecke der gewerbsmäßigen Nutzung ohne Fahrerlaubnis15 Absatz 1 Satz 1Sch
Mieter
Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe f---500
36.432000Führen eines Sportboots zum Zwecke der gewerbsmäßigen Nutzung ohne eines für die Funkstelle ausreichenden gültigen Funkzeugnisses15 Absatz 1 Satz 1Sch
Mieter
Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe f---500
36.433000Nicht mitführen, nicht oder nicht rechtzeitig aushändigen der Bescheinigung der WSD Nord oder Nordwest15 Absatz 1a Satz 3Sch
Mieter
Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe g---500
36.434000Nicht dafür sorgen, dass ein gewerbsmäßig genutztes Sportboot die vorgeschriebene Besetzung hat15 Absatz 2Sch
Mieter
Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe h---200 bis 1 000

Stand: 01. Juli 2015