Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

38.300000 Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und über die internationale strafrechtliche Zusammenarbeit auf Hoher See (Hohe-See-Zusammenarbeitsgesetz - HSeeZG)

38.301000

Tatbestand:
Gegenüber Zentraler Kontaktstelle des Bundes im Gemeinsamen Lagezentrum See des Maritimen Sicherheitszentrums Cuxhaven

lfd. Nummer
1
Tatbestand
2
Zuwiderhandlung gegen §§ des HSeeZG
3
Betroffener
4
Ordnungswidrigkeit nach § 9 HSeeZG
5
Verwar-
nungs-
geld
Euro
6
Geld-
buße
Euro
7
38.301100Zuwiderhandlung gegen die Pflicht zur richtigen, rechtzeitigen und vollständigen Mitteilung über eine Maßnahme nach § 3 Absatz 1 oder 23 Absatz 3SchAbsatz 1 Nummer 1  
38.301100Zuwiderhandlung gegen die Pflicht zur richtigen, rechtzeitigen und vollständigen Mitteilung über eine Maßnahme nach § 3 Absatz 1 oder 23 Absatz 3Schbei fahrlässigem Handeln---600
38.301100Zuwiderhandlung gegen die Pflicht zur richtigen, rechtzeitigen und vollständigen Mitteilung über eine Maßnahme nach § 3 Absatz 1 oder 23 Absatz 3Schbei vorsätzlichem Handeln---1 200
lfd.
Nummer
1
Tatbestand
2
Zuwiderhandlung gegen §§ des HSeeZG
3
Betroffener
4
Ordnungswidrigkeit nach § 9 HSeeZG
5
Verwar-
nungs-
geld
Euro
6
Geld-
buße
Euro
7
38.301200Zuwiderhandlung gegen die Pflicht zur richtigen, rechtzeitigen und vollständigen Dokumentation im Schiffstagebuch3 Absatz 4SchAbsatz 1 Nummer 2  
38.301200Zuwiderhandlung gegen die Pflicht zur richtigen, rechtzeitigen und vollständigen Dokumentation im Schiffstagebuch3 Absatz 4Schbei fahrlässigem Handeln---600
38.301200Zuwiderhandlung gegen die Pflicht zur richtigen, rechtzeitigen und vollständigen Dokumentation im Schiffstagebuch3 Absatz 4Schbei vorsätzlichem Handeln---1 200

Stand: 16. April 2016