Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

45.000000 Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein, Neckar, Main, Lahn, Mosel und Saar im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mainz

lfd. Nummer
1
Tatbestand
2
Zuwiderhandlung gegen §§ der Verordnung
3
Betroffener
4
Ordnungswidrigkeit nach § 6 der Verordnung
5
Verwar-
nungs-
geld
Euro
6
Geld-
buße
Euro
7
45.100000Baden und Schwimmen in den festgelegten Badeverbotsbereichen2JNummer 11025 bis 50
45.200000Beeinträchtigung des Kurses oder der Geschwindigkeit von Fahrzeugen3 Absatz 1JNummer 23550 bis 200
45.300000Erklettern oder Betreten von Fahrzeugen, schwimmenden Anlagen oder ihrer Festmacheeinrichtungen; sich Anhängen an diese2 Absatz 2 Nummer 1JNummer 22025 bis 100
45.400000Anschwimmen von Schifffahrtszeichen, Beschädigen von Schifffahrtszeichen oder Veränderung ihrer Lage3 Absatz 2 Nummer 2JNummer 23550 bis 200

Stand: 01. Dezember 2021