Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

48.000000 Verordnung über den Schutz der Randdünen auf der Nordseeinsel Wangerooge (Dünenschutzverordnung Wangerooge - DünenSchV)

lfd. Nummer
1
Tatbestand
2
Zuwiderhandlung gegen §§ der DünenSchV
3
Betroffener
4
Ordnungswidrigkeit nach § 5 DünenSchV
5
Verwar-
nungs-
geld
Euro
6
Geld-
buße
Euro
7
45.100000Unerlaubtes Betreten der Randdünen1 Absatz 1 Nummer 1JNummer 11050
45.200000Unerlaubtes Fahren mit Handwagen, sonstigen Wagen, Schubkarren oder Fahrzeugen aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen und besonders gekennzeichneten Dünenüberwege1 Absatz 1 Nummer 3JNummer 210100
45.300000Unerlaubtes Reiten, frei Herumlaufenlassen von Vieh oder Geflügel oder frei Weidenlassen von Vieh oder Geflügel1 Absatz 1 Nummer 6JNummer 310100
45.400000Unerlaubtes Spielen, Zelten oder Lagern1 Absatz 1 Nummer 8JNummer 41050
45.500000Zuwiderhandeln einer vollziehbaren Auflage2 Absatz 2 Satz 2JNummer 555100 bis 500
45.600000Nicht Mitführen oder nicht oder nicht rechtzeitiges Aushändigen des Bescheids über eine Ausnahmegenehmigung2 Absatz 2 Satz 3JNummer 61050

Stand: 01. Dezember 2021