Abschnitt 5 - Bekanntgabe und Bescheinigung des Ergebnisses
§ 20 Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
§ 21 Ausstellung der Bescheinigung
§ 22 Einsichtnahme in prüfungsbezogene Daten
Stand: 18. Januar 2022
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