Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Teil III. Weser - von km 000,00 (Hann. Münden) bis km 204,47 (Minden)

Zusätzliche Befähigung

Der Schiffsführer, der diesen Binnenwasserstraßenabschnitt mit besonderen Risiken befährt, benötigt zum sicheren Befahren Kenntnisse über die Eigenschaften und Örtlichkeiten dieses Binnenwasserstraßenabschnitts.

  1. Er muss den Fahrweg in der Berg- und in der Talfahrt beschreiben können.

  2. Er muss zusätzlich verfügen über

    1. detaillierte Kenntnisse der Streckencharakteristika,

    2. detaillierte Kenntnisse der Abmessungen der Schifffahrtsstraße;

  3. Zusätzlich muss der Schiffsführer

    1. Kenntnisse haben über die Strömungsmuster und -geschwindigkeiten auf diesem Binnenwasserstraßenabschnitt und er muss wissen, wie er sein Fahrverhalten vor Ort darauf einstellen muss. Hierzu zählen insbesondere Kenntnisse über

      • die auftretenden Strömungsmuster und -geschwindigkeiten

      • das besonders enge Fahrwasser

      • die unübersichtlichen Kurvenbereiche

      • die Lage der Buhnen

      • die häufig auftretenden hohen Fließ-/Strömungsgeschwindigkeiten

      • die Örtlichkeiten der Fährstellen und Engstellen (Einbahnverkehr)

      • die Lage der Bezugspegel und Abladetiefen

    2. die hydromorphologischen Eigenschaften dieses Wasserstraßenabschnittes kennen und wissen, wie er darauf zu reagieren hat. Hierzu zählen insbesondere Kenntnisse über

      • den teils felsigen Untergrund

      • starke Sedimentanlandungen

      • das Fehlen von nautischem Informationsfunk

      • das Fehlen von AIS-Pflicht

      • das Fehlen von IENC-Karten

      • das Fehlen von geprüften und zugelassenen Wasserstraßenkarten

      • die Vielzahl von Gefahrenstellen

Stand: 14. April 2023