Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 112 Mindestbesatzung auf Personenfähren

(1) Die Mindestbesatzung einer Personenfähre beträgt:

Stufe 1
Zulässige Anzahl der Fahrgäste bis 35 Personen

BesatzungAnzahl der Besatzungsmitglieder
Fährführer1

Stufe 2
Zulässige Anzahl der Fahrgäste 36 - 250 Personen

BesatzungAnzahl der Besatzungsmitglieder
Fährführer1
Decksmann1

Stufe 3
Zulässige Anzahl der Fahrgäste 251 - 600 Personen

BesatzungAnzahl der Besatzungsmitglieder
Fährführer1
Decksmann 1801

Stufe 4
Zulässige Anzahl der Fahrgäste 691 - 1 000 Personen

BesatzungAnzahl der Besatzungsmitglieder
Fährführer1
Decksmann 1801
Decksmann1

Stufe 5
Zulässige Anzahl der Fahrgäste über 1 000 Personen

BesatzungAnzahl der Besatzungsmitglieder
Fährführer1
Decksmann 1802
Decksmann1

(2) Die nach Absatz 1 vorgeschriebene Mindestbesatzung setzt die Ausrüstung nach Standard S1 nach Artikel 31.02 des ES-TRIN--Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe voraus. Die Anforderungen an die Ausrüstung nach Satz 1 gilt nicht für eine seil- oder kettengebundene Fähre oder eine Kahnfähre.

(3) Die Mindestbesatzung nach Absatz 1 für eine Fähre der Stufe 2 kann um den Decksmann vermindert werden, wenn

  1. die Fahrzeit zwischen zwei Fährstellen 10 Minuten nicht übersteigt,

  2. die Fähre neben den Anforderungen nach Absatz 2 über eine betriebssichere Sprechfunkanlage verfügt und

  3. sichergestellt ist, dass das Festmachen an der Fährstelle kein Verlassen des Steuerstandes erfordert.

Verfügt eine Fähre nur über eine Hauptantriebsmaschine, muss der Anker bei schlechter Zugänglichkeit der Ankereinrichtung vom Steuerhaus fernbetätigt fallen gelassen werden können.

(4) Erfüllt eine Fähre die in Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, genannten Voraussetzungen nicht, bestimmt sich die Mindestbesatzung nach der nächsthöheren Stufe. Bei einer Fähre der Stufe 5 erhöht sich die Mindestbesatzung um einen Decksmann 180.

(5) Anstatt eines Decksmannes kann auch ein Fährjunge und anstatt eines Decksmannes 180 kann auch ein Fährgehilfe eingesetzt werden.

Stand: 07. Dezember 2021