Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt I: Allgemeines

§ 3.01 Begriffsbestimmungen und Anwendungen

§ 3.02 Lichter und Signalleuchten

§ 3.03 Flaggen, Tafeln und Wimpel

§ 3.04 Zylinder, Bälle und Kegel

§ 3.05 Verbotene oder ausnahmsweise zugelassene Lichter und Sichtzeichen

§ 3.06 (ohne Inhalt)

§ 3.07 Verbotener Gebrauch von Lichtern, Scheinwerfern, Sichtzeichen und anderen Gegenständen

Stand: 01. Februar 2012