§ 12.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
- Das Befahren der außerhalb des Fahrwassers des Main-Donau-Kanals, der Regnitz und der Altmühl gelegenen Altwässer und Flachwasserzonen ist verboten.
- Das Befahren
- der Regnitz
aa.
von 170,00 m oberhalb der Brückenachse des Wehres Bamberg bis zum Wehr Bamberg,
bb.
vom Wehr Neuses bis 150,00 m unterhalb des Wehres (km 21,79),
cc.
von 270,00 m oberhalb der Brückenachse des Wehres Hausen bis zum Wehr und
- der Altmühl von 90,00 m oberhalb der Brückenachse des Wehres Dietfurt bis zur Einmündung in den Main-Donau-Kanal
- der Regnitz
- Das Befahren der Regnitz
- vom Wehr Bamberg bis zur Einmündung in den Main-Donau-Kanal,
- von der Abzweigung aus dem Main-Donau-Kanal bis zum Wehr Neuses,
- vom Wehr Hausen bis zur Einmündung in den Main-Donau-Kanal
- vom Wehr Bamberg bis zur Einmündung in den Main-Donau-Kanal,
Stand: 01. Februar 2012