Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 13.01 Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieses Kapitels gelten auf der Lahn von der Mündung in den Rhein (Lahn-km 137,30/Rh-km 585,72) bis zum Unterwasser des ehemaligen Badenburger Wehres oberhalb Gießen (Lahn-km -11,08).

Stand: 01. Februar 2012