§ 15.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
Bei Wasserständen von mehr als 500 cm am Elbpegel der Schleuse Parey wird der Schleusenbetrieb eingestellt.
Stand: 01. Februar 2012
Springe direkt zu:
Sie sind hier:
Bei Wasserständen von mehr als 500 cm am Elbpegel der Schleuse Parey wird der Schleusenbetrieb eingestellt.
Stand: 01. Februar 2012
© Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes