§ 18.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
Die Klappbrücken Wittorf und Bardowick werden nur nach Anmeldung geöffnet.
Stand: 05. Juni 2014
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Die Klappbrücken Wittorf und Bardowick werden nur nach Anmeldung geöffnet.
Stand: 05. Juni 2014
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