§ 22.05 Bergfahrt
Als Bergfahrt gilt
auf der, dem oder den | die Fahrt in Richtung |
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Untere Havel-Wasserstraße mit Großer Wannsee und allen parallelen Nebenstrecken | Spreemündung |
Potsdamer Havel | Jungfernsee |
Havelkanal | Havel-Oder-Wasserstraße |
übrigen in § 22.01 genannten Nebenstrecken sowie Stichkanälen und Altarmen | Gewässerende. |
Stand: 01. Februar 2012