§ 22.07 Überholen
- Das Überholen auf einem Stichkanal, einem Nebenarm und einem Altarm ist verboten.
- Einem Verband ist das Überholen auf der Unteren Havel-Wasserstraße, der Potsdamer Havel und dem Havelkanal verboten.
- Abweichend von Nummer 2 ist einem Verband das Überholen
- auf der Unteren Havel-Wasserstraße von der Spreemündung (km 0,00) bis Pritzerbe (km 78,75), wenn dessen Abmessungen die zugelassenen Abmessungen für ein einzeln fahrendes Fahrzeug nicht überschreiten,
- auf einem See und einer seeartigen Erweiterung mit einer Gewässerbreite von mehr als 250 m.
- auf der Unteren Havel-Wasserstraße von der Spreemündung (km 0,00) bis Pritzerbe (km 78,75), wenn dessen Abmessungen die zugelassenen Abmessungen für ein einzeln fahrendes Fahrzeug nicht überschreiten,
Stand: 01. Februar 2012