Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 25.04 Fahrgeschwindigkeit

  1. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb, 12 km/h.

  2. Abweichend von Nummer 1 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für ein Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb

    1. auf der Saale 16 km/h,

    2. auf dem Saale-Leipzig-Kanal 8 km/h.

  3. Die Mindestgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge, 4 km/h.

Stand: 01. Februar 2012