§ 25.04 Fahrgeschwindigkeit
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb, 12 km/h.
- Abweichend von Nummer 1 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für ein Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb
- auf der Saale 16 km/h,
- auf dem Saale-Leipzig-Kanal 8 km/h.
- auf der Saale 16 km/h,
- Die Mindestgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge, 4 km/h.
Stand: 01. Februar 2012