Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 26.11 Schifffahrt bei Hochwasser

  1. Erreicht oder überschreitet der Wasserstand die Hochwassermarke I an einem der zwei Richtpegel für den unter Nummer 4 jeweils aufgeführten Streckenabschnitt, ist die Schifffahrt für ein Kleinfahrzeug, eine Fähre oder ein schwimmendes Gerät verboten.

  2. Erreicht oder überschreitet der Wasserstand die Hochwassermarke I an einem der zwei Richtpegel für den unter Nummer 4 jeweils aufgeführten Streckenabschnitt, darf ein Fahrzeug nur am Tag und nur dann verkehren, wenn es mit in gutem Betriebszustand befindlichen Sprechfunkanlagen gemäß § 4.05 ausgerüstet ist.

  3. Erreicht oder überschreitet der Wasserstand den Höchsten Schifffahrtswasserstand (Hochwassermarke II) an einem der zwei Richtpegel für den unter Nummer 4 jeweils aufgeführten Streckenabschnitt, ist die Schifffahrt verboten. Ein Fahrzeug oder ein Verband muss rechtzeitig vor Überschreiten der Hochwassermarke II einen Schutzhafen aufsuchen.

  4. Die in Nummer 1, 2 und 3 genannten Hochwassermarken werden durch folgende Wasserstände bestimmt, und die Richtpegel gelten für den nachstehend aufgeführten Streckenabschnitt:

    StreckeRichtpegelHochwassermarke IHochwassermarke II
    Mündung der Lausitzer Neiße (Od-km 542,40) -Eisenhüttenstadt490 cm535 cm
    Frankfurt (Oder) (Od-km 584,00)Biala Góra425 cm465 cm

    StreckeRichtpegelHochwassermarke IHochwassermarke II
    Frankfurt (Oder) (Od-km 584,00) -Frankfurt 1435 cm480 cm
    Mündung der Warta/Warthe (Od-km 617,60)Slubice430 cm475 cm

    StreckeRichtpegelHochwassermarke IHochwassermarke II
    Mündung der Warta/Warthe (Od-km 617,60) -Kienitz495 cm535 cm
    Hohensaaten (Od-km 667,20)Gozdowice490 cm530 cm

    StreckeRichtpegelHochwassermarke IHochwassermarke II
    Hohensaaten (Od-km 667,20) -Stützkow860 cm920 cm
    Verbindungskanal Schwedter Querfahrt (Od-km 696,94)Bielinek540 cm600 cm

    StreckeRichtpegelHochwassermarke IHochwassermarke II
    Verbindungskanal Schwedter Querfahrt (Od-km 696,94) -Schwedter-Oderbrücke---790 cm
    Widuchowa (Od-km 704,10)Widuchowa---660 cm

    StreckeRichtpegelHochwassermarke IHochwassermarke II
    Westoder (WOd-km 0,00 bis WOd-km 17,10)Gartz---630 cm
    Westoder (WOd-km 0,00 bis WOd-km 17,10)Gryfino---600 cm

Stand: 01. Februar 2012