Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 28.03 Zusammenstellung der Verbände

  1. Ein Schleppverband darf auf den nachfolgend genannten Streckenabschnitten folgende Abmessungen und Gruppierungen nicht überschreiten:

    1.1 Bergfahrt

    1.1.1
    km 2223,30 (Eisenbahnbrücke Kräutelstein) bis km 2249,85 (Liegestelle Vilshofen)

    Anzahl der am schleppenden Fahrzeug längsseits gekuppelten FahrzeugeAnzahl der im Anhang geschleppten Reihen von FahrzeugenBreite
    m
    1422,90

    1.1.2
    km 2249,85 (Liegestelle Vilshofen) bis km 2355,0 (Oberwasser Schleuse Geisling)

    Anzahl der am schleppenden Fahrzeug längsseits gekupptelten FahrzeugeAnzahl der im Anhang geschleppten Reihen von FahrzeugenBreite
    m
    -511,45
    11
    22,90
    -2
    22,90

    1.1.3
    km 2355,0 (Oberwasser Schleuse Geisling) bis km 2376,80 (Regensburg Eisenbahnbrücke Schwabelweis)

    Anzahl der am schleppenden Fahrzeug längsseits gekupptelten FahrzeugeAnzahl der im Anhang geschleppten Reihen von FahrzeugenBreite
    m
    1422,90

    1.1.4
    km 2376,80 (Regensburg Eisenbahnbrücke Schwabelweis) bis km 2411,60 (Einmündung des Main-Donau-Kanals)

    Anzahl der am schleppenden Fahrzeug längsseits gekupptelten FahrzeugeAnzahl der im Anhang geschleppten Reihen von FahrzeugenBreite
    m
    1211,45

    1.1.5
    km 2411,60 (Einmündung des Main-Donau-Kanals) bis km 2414,72 (Kelheim)

    Anzahl der am schleppenden Fahrzeug längsseits gekupptelten FahrzeugeAnzahl der im Anhang geschleppten Reihen von FahrzeugenBreite
    m
    -111,45

    1.2 Talfahrt

    1.2.1
    km 2414,72 (Kelheim) bis km 2376,80 (Regensburg Eisenbahnbrücke Schwabelweis)

    Anzahl der am schleppenden Fahrzeug längsseits gekupptelten FahrzeugeAnzahl der im Anhang geschleppten Reihen von FahrzeugenBreite
    m
    -111,45

    1.2.2
    km 2376,80 (Regensburg Eisenbahnbrücke Schwabelweis) bis km 2321,45 (Unterwasser Schleuse Straubing)

    Anzahl der am schleppenden Fahrzeug längsseits gekupptelten FahrzeugeAnzahl der im Anhang geschleppten Reihen von FahrzeugenBreite
    m
    1130,00
    12
    22,90

    1.2.3
    km 2321,45 (Unterwasser Schleuse Straubing) bis km 2223,30 (Eisenbahnbrücke Kräutelstein)

    Anzahl der am schleppenden Fahrzeug längsseits gekupptelten FahrzeugeAnzahl der im Anhang geschleppten Reihen von FahrzeugenBreite
    m
    1130,00

    1.2.4
    km 2249,85 (Liegestelle Vilshofen) bis km 2230,30 (Unterwasser Schleuse Kachlet)

    Anzahl der am schleppenden Fahrzeug längsseits gekupptelten FahrzeugeAnzahl der im Anhang geschleppten Reihen von FahrzeugenBreite
    m
    1222,90

    Die Zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Abmessungen und Gruppierungen nach Satz 1 zulassen, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt dadurch nicht gefährdet wird.

  2. Ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb, das ein anderes Fahrzeug schleppt, schiebt oder gekuppelt mitführt, darf dieses beim Festmachen oder Ankern nicht verlassen, ehe das Fahrwasser freigemacht ist und sich der Führer des Verbandes vergewissert hat, dass es sich in Sicherheit befindet.

Stand: 01. September 2024