§ 1.28 Abweichungen von dieser Verordnung für ein Fahrzeug, bei dem Aufgaben der Besatzung oder des Schiffsführers automatisiert wahrgenommen werden, oder für ein ferngesteuertes Fahrzeug
- Zu Versuchszwecken und für einen begrenzten Zeitraum kann die zuständige Behörde aufgrund einer Empfehlung der Moselkommission für ein Fahrzeug, bei dem Aufgaben der Besatzungsmitglieder oder des Schiffsführers automatisiert wahrgenommen werden, oder für ein ferngesteuertes Fahrzeug, Abweichungen von dieser Verordnung erlauben.
- Die Empfehlung legt Mindestanforderungen fest, die gewährleisten, dass das Fahrzeug
- die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt und
- über ein den anderen auf den Mosel verkehrenden Fahrzeugen gleichwertiges Sicherheitsniveau verfügt.
Die zuständige Behörde kann ihre Erlaubnis mit zusätzlichen Anforderungen versehen.
- die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt und
- Die zuständige Behörde trägt die Abweichungen nach Nummer 1 und die Anforderungen nach Nummer 2 in der Fahrtauglichkeitsbescheinigung des betroffenen Fahrzeugs ein.
Stand: 01. September 2025