Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Kapitel 9 - Besondere Regeln für die Fahrt und das Stillliegen

§ 9.01 Fahrbeschränkungen

§ 9.02 Durchfahrt durch die Schleuse Metz außerhalb der Betriebszeiten

§ 9.03 Verkehrsregelung im Unterkanal der Koblenzer Schleusen

§ 9.04 Fahrt von Schubverbänden in der Moselmündung

§ 9.05 Meldepflicht

Stand: 01. Oktober 1997