Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
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§ 12.02 Funktion der Lichtwahrschau auf der Strecke Oberwesel St. Goar
- Die Strecke, die von der Revierzentrale Oberwesel gewahrschaut wird (Wahrschaustrecke), befindet sich im Bereich von km 548,50 bis km 555,43 (Anlage 9).
- An der Strecke Oberwesel - St. Goar sind folgende Signalstellen eingerichtet:
Signalstelle A: km 550,57, linkes Ufer, am Ochsenturm bei Oberwesel;
Signalstelle B: km 552,80, linkes Ufer, am Kammereck;
Signalstelle C: km 553,61, linkes Ufer, am Betteck;
Signalstelle D: km 554,34, linkes Ufer, gegenüber der Loreley ("Die Lützelsteine");
Signalstelle E: km 555,43, linkes Ufer, an der Bank.
- Der Bergfahrt wird die Annäherung von Talfahrern - mit Ausnahme von Kleinfahrzeugen - an den Signalstellen A, C, D und E angezeigt.
Jede dieser Signalstellen zeigt der Bergfahrt ihre Lichtzeichen auf übereinander stehenden Feldern, die folgenden Teilstrecken zugeordnet sind:
Signalstelle A: am Ochsenturm
Feld | Nummer der Teilstrecke | Oberstromgrenze der Teilstrecke | Unterstromgrenze der Teilstrecke |
---|
oben | 1 | km 548,50 | km 549,50 |
unten | 2 | km 549,50 | km 550,57 |
Signalstelle C: am Betteck
Feld | Nummer der Teilstrecke | Oberstromgrenze der Teilstrecke | Unterstromgrenze der Teilstrecke |
---|
oben | 3 | km 550,57 | km 551,30 |
Mitte | 4 | km 551,30 | km 552,40 |
unten | 5 | km 552,40 | km 553,60 |
Signalstelle D: gegenüber der Loreley ("Die Lützelsteine")
Feld | Nummer der Teilstrecke | Oberstromgrenze der Teilstrecke | Unterstromgrenze der Teilstrecke |
---|
oben | 4 | km 551,30 | km 552,40 |
Mitte | 5 | km 552,40 | km 553,61 |
unten | 6 | km 553,61 | km 554,34 |
Signalstelle E: an der Bank
Feld | Nummer der Teilstrecke | Oberstromgrenze der Teilstrecke | Unterstromgrenze der Teilstrecke |
---|
oben | 6 | km 553,61 | km 554,34 |
unten | 7 | km 554,34 | km 555,43 |
- Die Zeichen an den Signalstellen bedeuten für die ihnen zugeordneten Teilstrecken:
- Drei weiße, ein Dreieck bildende Lichtlinien (Bild 1):
In der Teilstrecke fährt mindestens ein Verband mit einer Länge über 110 m zu Tal.
Bild 1
- Zwei dachförmig gegeneinander geneigte weiße Lichtlinien (Bild 2):
In der Teilstrecke fährt mindestens ein Verband mit einer Länge bis 110 m oder ein Fahrzeug mit einer Länge über 110 m oder mit einer Breite über 15 m zu Tal.
Bild 2
- Eine nach rechts geneigte weiße Lichtlinie (Bild 3):
In der Teilstrecke fährt mindestens ein Fahrzeug mit einer Länge bis 110 m zu Tal.
Bild 3
- Eine waagerechte weiße Lichtlinie (Bild 4):
In der Teilstrecke befindet sich kein Talfahrer.
Bild 4
- Ferner können an den Signalstellen folgende Zeichen gezeigt werden:
- an der Signalstelle A
aa.
ein weißes Licht, nur für die Talfahrt sichtbar:
den Talfahrern wird mitgeteilt, dass die Lichtwahrschau in Betrieb ist;
bb.
zusätzlich ein weißes Blinklicht, nur für die Talfahrt sichtbar:
ein Verband mit einer Länge über 110 m fährt am Tauberwerth (Teilstrecke 3) zu Berg;
- an der Signalstelle B
ein weißes Blinklicht, nur für die Talfahrt sichtbar:
ein Verband mit einer Länge über 110 m umfährt das Betteck zu Berg.
- Eine Sperrung der Schifffahrt für die Talfahrt wird an den Signalstellen A oder B durch zwei nur für die Talfahrt sichtbare rote Lichter übereinander angezeigt.
Eine Sperrung der Schifffahrt für die Bergfahrt wird an den Signalstellen D oder E durch zwei nur für die Bergfahrt sichtbare rote Lichter übereinander angezeigt.