Anlage 8 - Bescheinigung für den Nachweis der geforderten Ruhezeit nach § 18.03 Nummer 2 bis 6 (Muster)
(gilt nur in Verbindung mit dem Schifferdienstbuch bzw. mit dem Befähigungszeugnis als Schiffsführer nach § 11.01 Nummer 1 bzw. dem vorläufigen Rheinpatent nach § 12.08 RheinSchPersV)
Name und Vorname: ..........................................
Nummer des Schifferdienstbuches bzw. des Befähigungszeugnisses als Schiffsführer:
Schiffsname, einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI) |
Ende der Reise Datum |
Ende der Reise Uhrzeit | Betriebsform vor Ende der Reise |
Letzte Ruhezeit vor Ende der Reise Beginn |
Letzte Ruhezeit vor Ende der Reise Ende | Unterschrift des Schiffsführers |
---|---|---|---|---|---|---|
E | E1 | E2 | E3 | E4 | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
Anweisung zur Führung der Bescheinigung:
- Die Bescheinigung muss bei jedem Wechsel des Schiffes vom Schiffsführer des Schiffes, auf dem die letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden hat, ausgestellt werden.
- Sie ist dem Schiffsführer auf dem Schiff, auf dem die Reise neu angetreten wird, vorzulegen.
- Die Eintragungen in der Bescheinigung müssen mit den Eintragungen im Schifferdienstbuch und im Bordbuch des Schiffes, auf dem die letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden hat, übereinstimmen.
Stand: 14. April 2023