§ 15.06 Gültigkeit und Verlängerung des Befähigungszeugnisses
- Das Befähigungszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.
- Auf Antrag des Inhabers wird das gültige Befähigungszeugnis nach dem Muster des ES-QIN (Teil V, Kapitel 1) von der zuständigen Behörde um fünf Jahre ab Antragstellung verlängert, wenn der Inhaber
- folgende Fahrzeit auf einem Fahrzeug, das mit LNG betrieben wird, nachweisen kann:
- für die zurückliegenden fünf Jahre mindestens 180 Tage oder
- für das zurückliegende Jahr mindestens 90 Tage;
oder, wenn dies nicht der Fall ist,
- für die zurückliegenden fünf Jahre mindestens 180 Tage oder
- dass er im Rahmen eines zugelassenen Ausbildungsprogramms eine neue Prüfung gemäß § 15.03 mit Erfolg abgelegt hat.
- folgende Fahrzeit auf einem Fahrzeug, das mit LNG betrieben wird, nachweisen kann:
Stand: 14. April 2023