Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

3 Meldungen bei Anlaufen bestimmter Seegebiete

3.1 Meldung bei Ansteuerung der Inneren Deutschen Bucht

Der Schiffsführer eines aus westlicher oder nördlicher Richtung die Innere Deutsche Bucht anlaufenden Schiffes oder Schub- und Schleppverbandes mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 300 hat, unabhängig davon, ob das Verkehrstrennungsgebiet "German Bight Western Approach" benutzt wird, beim Passieren des Meridians 007° 10' E oder, aus nördlicher oder nordwestlicher Richtung anlaufend, beim Passieren des Breitenparallels 54° 20' N, folgende Angaben der Verkehrszentrale "German Bight Traffic" über UKW-Sprechfunk (UKW-Kanal 79 oder 80) oder überein vorhandenes AIS zu melden:

  1. Name, Unterscheidungssignal, gegebenenfalls IMO-Schiffsidentifikationsnummer und Art des Schiffes;

  2. Position des Schiffes;

  3. Länge, Breite und aktueller Frischwassertiefgang des Schiffes in Metern;

  4. Bruttoraumzahl des Schiffes;

  5. letzter Auslauf- und nächster Anlaufhafen des Schiffes;

  6. Angabe, ob verflüssigte Gase, Chemikalien oder Erdöl und Erdölprodukte als Massengut befördert werden, oder ob solche Güter befördert worden sind und danach die Tanks nicht gereinigt und entgast oder vollständig inertisiert worden sind;

  7. Angabe, ob gefährliche oder umweltschädliche Güter befördert werden;

  8. Erklärung, ob Mängel an Schiff oder Ladung vorliegen;

  9. Betreiber oder Agent oder deren Bevollmächtigte;

  10. Gesamtzahl der an Bord befindlichen Personen.

Nach Abgabe der Meldung muss das Schiff ständig auf UKW-Kanal 70, 79, 80 oder 16 empfangsbereit sein.

3.2 Meldung bei Anlaufen des bundeseigenen Hafens Helgoland

Der Betreiber, der Agent oder der Schiffsführer eines Schiffes, dessen nächster Anlaufhafen der bundeseigene Hafen Helgoland ist, muss 24 Stunden im Voraus, spätestens jedoch beim Auslaufen aus dem zuletzt angelaufenen Hafen oder sobald bekannt ist, dass Helgoland angelaufen wird, der zuständigen Hafenbehörde folgende Angaben melden:

  1. Name und Adresse des Meldenden;

  2. Identifikation des Schiffes (Name, Unterscheidungssignal, IMO-Schiffsidentifikationsnummer);

  3. voraussichtliche Ankunftszeit;

  4. voraussichtliche Zeit des Wiederauslaufens;

  5. Gesamtzahl der an Bord befindlichen Personen.

Stand: 01. Dezember 2010