Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

6 Verpflichtung zur Benutzung des Verkehrstrennungsgebietes German Bight Western Approach (Tiefwasserweg)

Von Westen die Innere Deutsche Bucht ansteuernde oder sie verlassende

  1. Tankschiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 10 000, die Öle nach Anlage I des MARPOL-Übereinkommens befördern;

  2. Tankschiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 10 000, die schädliche flüssige Stoffe der Gruppe Z nach Anlage II des MARPOL-Übereinkommens befördern;

  3. Tankschiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 5 000, die schädliche flüssige Stoffe der Gruppe X oder Y nach Anlage II des MARPOL-Übereinkommens befördern;

  4. Gastankschiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 10 000, die Flüssiggase befördern,

haben das Verkehrstrennungsgebiet "German Bight Western Approach" zu befahren.

Stand: 06. September 2007