4. Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit
4.1 Kriterien für die Beurteilung der körperlichen Fähigkeiten
Bei der Beurteilung der körperlichen Fähigkeiten der zu untersuchenden Person hat der zugelassene Arzt oder der Arzt des seeärztlichen Dienstes folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- Kraft,
- Ausdauer,
- Beweglichkeit,
- Gleichgewichtssinn und Koordination,
- Vereinbarkeit der Körpermaße mit dem Betreten und dem Aufenthalt in engen Räumen,
- Belastungsfähigkeit (kardiale und respiratorische Reserve) sowie
- Tauglichkeit für bestimmte Aufgaben, zum Beispiel Tragen eines Atemschutzgerätes.
4.2 Erforderliche körperliche Fähigkeiten
Die für die Seediensttauglichkeit erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit liegt vor, wenn die zu untersuchende Person über die nachfolgend aufgeführten körperlichen Fähigkeiten verfügt.
Routinebewegungen auf dem Schiff
Aufgabe, Funktion, Ereignis oder Situation an Bord des Schiffes | Zugehörige körperliche Fähigkeit | Ein medizinischer Prüfer soll zufrieden sein, wenn die Testperson |
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Halten des Gleichgewichts und wendige Fortbewegung Auf- und Absteigen von vertikalen Leitern und Treppen Übersteigen von Süllen (z. B. fordert das Lademarken-Übereinkommen eine Süllhöhe von 600 mm) Öffnen und Schließen von wasserdichten Türen |
keine Störung des Gleichgewichtssinnes hat, keine Einschränkungen oder Krankheiten hat, die die Ausführung notwendiger Bewegungen und körperlicher Aktivitäten verhindern, in der Lage ist, ohne Hilfe (ohne Hinzuziehung einer weiteren Person
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Routineaufgaben an Bord
Aufgabe, Funktion, Ereignis oder Situation an Bord des Schiffes | Zugehörige körperliche Fähigkeit | Ein medizinischer Prüfer soll zufrieden sein, wenn die Testperson |
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Kraft, Geschick und Durchhaltevermögen bei der Bedienung mechanischer Geräte Heben, Ziehen und Tragen von Lasten (z. B. 18 kg) Arme nach oben ausstrecken Stehen, Gehen und wachsam sein über einen langen Zeitraum Arbeiten in engen Räumen und Durchsteigen von engen Öffnungen (z. B. fordert die SOLAS-Vereinbarung 11-I/3-6.5.1, dass Öffnungen in Frachträumen und Notausgänge eine Mindestgröße von 600 mm x 600 mm haben) Visuelle Unterscheidung von Gegenständen, Formen und Signalen Hören von Warnungen und Anweisungen Fähigkeit, sich mündlich klar auszudrücken |
keine definierte Einschränkung oder diagnostizierte medizinische Erkrankung hat, die die Fähigkeit zur Ausführung der Routineaufgaben beeinträchtigen, die für die Schiffssicherheit von grundlegender Bedeutung sind:
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Notfallaufgaben an Bord
Aufgabe, Funktion, Ereignis oder Situation an Bord des Schiffes | Zugehörige körperliche Fähigkeit | Ein medizinischer Prüfer soll zufrieden sein, wenn die Testperson |
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Rettungsweste oder Taucheranzug anlegen Aus Rauch erfüllten Räumen fliehen Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, einschließlich des Tragens von Atemschutzgerät Teilnahme an Schiffsevakuierungsmaßnahmen |
keine definierte Einschränkung oder diagnostifizierte medizinische Erkrankung zeigt, die die Fähigkeit zur Ausführung der Notfallaufgaben beeinträchtigen, die für die Schiffssicherheit von grundlegender Bedeutung sind:
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Stand: 21. August 2014