Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

4. Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit

4.1 Kriterien für die Beurteilung der körperlichen Fähigkeiten

Bei der Beurteilung der körperlichen Fähigkeiten der zu untersuchenden Person hat der zugelassene Arzt oder der Arzt des seeärztlichen Dienstes folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  • Kraft,
  • Ausdauer,
  • Beweglichkeit,
  • Gleichgewichtssinn und Koordination,
  • Vereinbarkeit der Körpermaße mit dem Betreten und dem Aufenthalt in engen Räumen,
  • Belastungsfähigkeit (kardiale und respiratorische Reserve) sowie
  • Tauglichkeit für bestimmte Aufgaben, zum Beispiel Tragen eines Atemschutzgerätes.

4.2 Erforderliche körperliche Fähigkeiten

Die für die Seediensttauglichkeit erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit liegt vor, wenn die zu untersuchende Person über die nachfolgend aufgeführten körperlichen Fähigkeiten verfügt.

Routinebewegungen auf dem Schiff

Aufgabe, Funktion, Ereignis oder Situation an Bord des SchiffesZugehörige körperliche FähigkeitEin medizinischer Prüfer soll zufrieden sein, wenn die Testperson
  • auf schwankendem Deck
  • zwischen den Decks
  • zwischen den Schiffskammern

Halten des Gleichgewichts und wendige Fortbewegung

Auf- und Absteigen von vertikalen Leitern und Treppen

Übersteigen von Süllen (z. B. fordert das Lademarken-Übereinkommen eine Süllhöhe von 600 mm)

Öffnen und Schließen von wasserdichten Türen

keine Störung des Gleichgewichtssinnes hat,

keine Einschränkungen oder Krankheiten hat, die die Ausführung notwendiger Bewegungen und körperlicher Aktivitäten verhindern,

in der Lage ist, ohne Hilfe (ohne Hinzuziehung einer weiteren Person

  • vertikale Leitern und Treppen zu steigen,
  • hohe Sülle zu übersteigen,
  • Schließvorrichtungen von Türen zu bedienen.

Routineaufgaben an Bord

Aufgabe, Funktion, Ereignis oder Situation an Bord des SchiffesZugehörige körperliche FähigkeitEin medizinischer Prüfer soll zufrieden sein, wenn die Testperson
  • Benutzung von Handwerkszeug
  • Bewegung der Bordvorräte
  • Arbeiten über Kopf
  • Bedienung von Ventilen
  • Stehen während einer Vier-Stunden-Wache
  • Arbeit in engen Räumen
  • Reaktion auf Alarme, Warnungen und Anweisungen
  • verbale Kommunikation

Kraft, Geschick und Durchhaltevermögen bei der Bedienung mechanischer Geräte

Heben, Ziehen und Tragen von Lasten (z. B. 18 kg)

Arme nach oben ausstrecken

Stehen, Gehen und wachsam sein über einen langen Zeitraum

Arbeiten in engen Räumen und Durchsteigen von engen Öffnungen (z. B. fordert die SOLAS-Vereinbarung 11-I/3-6.5.1, dass Öffnungen in Frachträumen und Notausgänge eine Mindestgröße von 600 mm x 600 mm haben)

Visuelle Unterscheidung von Gegenständen, Formen und Signalen

Hören von Warnungen und Anweisungen

Fähigkeit, sich mündlich klar auszudrücken

keine definierte Einschränkung oder diagnostizierte medizinische Erkrankung hat, die die Fähigkeit zur Ausführung der Routineaufgaben beeinträchtigen, die für die Schiffssicherheit von grundlegender Bedeutung sind:

  • mit erhobenen Armen arbeiten kann
  • über lange Zeiträume stehen und gehen kann
  • enge Räume betreten kann
  • den Anforderungen an das Sehvermögen genügt (Tabelle A-I/9)
  • den von einer zuständigen Behörde festgelegten Anforderungen an das Hörvermögen oder den internationalen Leitlinien diesbezüglich genügt
  • eine normale Unterhaltung führen kann.

Notfallaufgaben an Bord

Aufgabe, Funktion, Ereignis oder Situation an Bord des SchiffesZugehörige körperliche FähigkeitEin medizinischer Prüfer soll zufrieden sein, wenn die Testperson
  • Flüchten
  • Brandbekämpfung
  • Evakuierung

Rettungsweste oder Taucheranzug anlegen

Aus Rauch erfüllten Räumen fliehen

Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, einschließlich des Tragens von Atemschutzgerät

Teilnahme an Schiffsevakuierungsmaßnahmen

keine definierte Einschränkung oder diagnostifizierte medizinische Erkrankung zeigt, die die Fähigkeit zur Ausführung der Notfallaufgaben beeinträchtigen, die für die Schiffssicherheit von grundlegender Bedeutung sind:

  • Rettungsweste oder Taucheranzug anlegen kann,
  • kriechen kann,
  • Temperaturunterschiede wahrnehmen kann,
  • Feuerlöschausrüstung bedienen kann,
  • ein Atemschutzgerät tragen kann (sofern im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung erforderlich).

Stand: 21. August 2014