Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Archiv zu bisher veröffentlichten Informationen zur COVID-19-Pandemie der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) an Bundeswasserstraßen

Update - Einhaltung der Besatzungsvorschriften während der COVID-19-Pandemie - Teilaufhebung des Erlasses vom 22. Juli 2020 (Nummer IV: Sonstige Zeugnisse, Erklärungen und Dokumente)
(Stand 23. September 2020)

Die Abläufe zur Ausstellung und Verlängerung von Zeugnissen und Dokumenten haben sich inzwischen wieder normalisiert, deshalb wird der Erlass vom 22. Juli 2020 teilweise aufgehoben und durch Vorgaben mit aktuellem Erlass vom 23. September 2020 (PDF, intern) ersetzt.

Update - Einhaltung der Besatzungsvorschriften während der COVID-19-Pandemie
(Stand 22. Juli 2020)

Mit Erlassen vom 17. März 2020, 31. März 2020 und 10. Juni 2020 wurde angeordnet, dass in bestimmten Fällen Verstöße gegen die Besatzungsvorschriften und Verstöße gegen technische Vorschriften nicht als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden sind. Die genannten Erlasse wurden aufgehoben und durch Vorgaben mit aktuellem Erlass vom 22. Juli 2020 (PDF, intern) ersetzt.

Update - Aufrechterhaltung der Aufgabenerledigung in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) während der COVID-19-Pandemie / Betriebszeiten an Bundeswasserstraßen

Die Regelungen zur Aufrechterhaltung der Aufgabenerledigung in der WSV (PDF, intern) wurden aktualisiert (Stand: 25. Juni 2020).

Update - Einhaltung der Besatzungsvorschriften während der COVID-19-Pandemie (Stand 10. Juni 2020)

Mit Erlass vom 10. Juni 2020 (PDF, intern) entfällt zum 01. Juli 2020 der für die Wasserschutzpolizeien mit Erlass vom 17. März 2020 (PDF, intern) eröffnete erweiterte Handlungsrahmen, bei Besatzungsverstößen von Sanktionen (einschließlich der Untersagung der Weiterfahrt des Fahrzeuges) absehen zu können.

Update - Aufrechterhaltung der Aufgabenerledigung in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) während der COVID-19-Pandemie / Betriebszeiten an Bundeswasserstraßen

Die Regelungen zur Aufrechterhaltung der Aufgabenerledigung in der WSV (PDF, intern) wurden aktualisiert (Stand: 08. Mai 2020).

Derzeitige Bearbeitung von Befähigungsnachweisen in der Binnenschifffahrt im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

In Anbetracht der Beschränkungen und Maßnahmen, die wegen der Corona Pandemie für den Dienstbetrieb der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) festgelegt wurden und aktuell fortgelten (PDF, intern), werden die für April 2020 terminierten Befähigungsprüfungen abgesagt. 

In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Corona Pandemie und den damit verbundenen Maßnahmen ist beabsichtigt, die Befähigungsprüfungen ab Mai wieder aufzunehmen. Es ist davon auszugehen, dass dafür auch im Mai noch strenge Verhaltens- und Hygienevorgaben bestehen werden. 

Des Weiteren ist beabsichtigt, für die ausgefallenen Prüfungen Nachholtermine anzubieten und diese im Internet auf der Seite  www.elwis.de zu veröffentlichen.

Update - Aufrechterhaltung der Aufgabenerledigung in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) während der COVID-19-Pandemie / Betriebszeiten an Bundeswasserstraßen

Die Regelungen zur Aufrechterhaltung der Aufgabenerledigung in der WSV (PDF, intern) wurden aktualisiert (Stand: 02. April 2020).

Nutzbarkeit der Bundeswasserstraßen in Zeiten der COVID-19-Pandemie

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) kann als Bundesbehörde nur Aussagen zu der verkehrlichen Inanspruchnahme der Bundeswasserstraßen als Verkehrsweg treffen.

Derzeit ist die Nutzung der Bundeswasserstraßen sowohl für gewerbliche Zwecke als auch zum Zweck der Sport- und Freizeitschifffahrt aus verkehrlichen Gründen nicht verboten.

Bitte beachten Sie aber Einschränkungen der zuständigen Landesbehörden zum Schutz vor und zur Eindämmung des Coronavirus.

Aspekte der Ein- und Ausreisebestimmungen sowie infektionsschutzrechtliche Ge- und Verbote, auch hinsichtlich Hafenschließungen durch Hafenbehörden oder private Betreiber, sind von den zuständigen Bundes- und Landesbehörden zu beurteilen und zu beantworten.

Ergänzender Hinweis zu den verringerten Schleusenbetriebszeiten aufgrund der COVID-19-Pandemie

Die aufgrund des aktuellen Pandemiefalles geänderten konkreten Betriebszeiten werden wie gewohnt als Nachricht für die Binnenschifffahrt (NfB) (Interner Link) veröffentlicht und bei Bedarf aktualisiert.

Aufrechterhaltung der Aufgabenerledigung in der WSV während der COVID-19-Pandemie / Betriebszeiten an Bundeswasserstraßen

Es ist zu erwarten, dass im aktuellen Pandemiefall Personalressourcen ausfallen. Deshalb werden Prioritäten hinsichtlich der Verfügbarkeit der Wasserstraßen (Stand: 25. März 2020) (PDF, intern) vorgegeben, die den Pandemieplanungen der WSÄ zugrunde gelegt werden. Ziel ist es, die Wasserstraßen (PDF, extern) in den nächsten Monaten - wenn auch zeitlich eingeschränkt - für den Schiffsverkehr möglichst weitgehend verfügbar zu halten und somit sowohl einen Beitrag zur Versorgungssicherheit wie auch zur Aufrechterhaltung der Ex- und Importströme in Deutschland zu leisten.

Schifffahrtsabgaben auf der Mosel - Infektionsschutz COVID-19-Pandemie
(23. März 2020)

Auf Beschluss der Moselkommission vom heutigen Tage (23. März 2020) wird aus Gründen des Infektionsschutzes während der bestehenden COVID-19-Pandemie auf unbestimmte Zeit die Möglichkeit eingeräumt, auf die persönliche Einreichung der Abgabenerklärungen an den Moselschleusen zu verzichten.

Die zur Berechnung der Abgaben erforderlichen Angaben dürfen vor Durchfahrt den Schleusen per FAX, elektronisch per E-Mail-Anlage oder auch per Telefon / Funk übermittelt werden. Auf Basis der Angaben werden die Abgabenerklärungen von den Schleusenbediensteten erstellt. In jedem Fall muss der Ladeschein direkt oder nachträglich übermittelt werden. Eine Quittierung erfolgt vorübergehend nicht.

Die GDWS informiert die Schifffahrtstreibenden in einem Informationsblatt (PDF, intern) über dieses Verfahren.

Einhaltung der Besatzungsvorschriften während der COVID-19-Pandemie

Stand 17. März 2020 (PDF, intern)

Die Besatzungsvorschriften gelten uneingeschränkt fort. Bei Erschwernissen, die sich bei der Einhaltung der Besatzungsvorschriften in der Güterschifffahrt nachweislich aufgrund der COVID-19-Pandemie (z. B. wegen Infektion mit SARS-CoV-2, Quarantäne, Einreiseverboten oder Ausgangssperren) ergeben, wurde den Wasserschutzpolizeien aktuell ein erweiterter Handlungsrahmen eröffnet, um von Sanktionen (einschließlich der Untersagung der Weiterfahrt des Fahrzeuges) absehen zu können.

Gültigkeit von Fahrtauglichkeits- bzw. Eichbescheinigungen während der COVID-19-Pandemie

Stand 17. März 2020 (PDF, intern)

Fahrzeuge oder Schwimmkörper, die im Besitz einer in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten und gültigen Fahrtauglichkeits- bzw. Eichbescheinigung sind, die nach dem 15. März 2020 abläuft und deren Erneuerung oder Verlängerung auf Grund der derzeitigen COVID-19-Pandemie nicht möglich ist, können auch über das Ablaufdatum hinaus weiterbetrieben werden. Weiterfahrverbote werden in diesen Fällen nicht ausgesprochen.

Patentprüfungen, Radarpatentprüfungen und ADN-Prüfungen abgesagt

Als Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus müssen die nächsten Patentprüfungen, Radarpatentprüfungen und auch ADN-Prüfungen abgesagt werden.

Stand: 24. November 2023