Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 1995 (BGBl. I Seite 211), die zuletzt durch Artikel 28 der Verordnung vom 02. Juni 2016 (BGBl. I Seite 1257) geändert worden ist, außer Kraft.

Stand: 28. April 2023