A - Verbotszeichen
A.1 Überholverbot
- für alle Fahrzeuge
- für Schleppverbände
A.2 Begegnungsverbot an Engstellen
Engstellen, in denen das Begegnen verboten und die Vorfahrt gemäß Artikel 18 Absatz 3 zu beachten ist.
A.3 Geschwindigkeitsbeschränkung
Verbot, die angegebene Geschwindigkeit in der nachfolgenden Strecke zu überschreiten.
(Beispiel: 12 km/h).
A.4 Vermeidung einer Gefährdung durch Sog oder Wellenschlag
Verbot, in der nachfolgenden Strecke oder an der Stelle so schnell zu fahren, dass Gefährdungen durch Sog oder Wellenschlag eintreten.
A.5 Ankerverbot
Verbot, in einem Abstand von weniger als 300 m beiderseits der Linie zu ankern, die die Tafeln verbindet, und Anker, Trossen oder Ketten schleifen zu lassen.
A.6 Festmacheverbot
Verbot, in der nachfolgenden Strecke an dem Ufer festzumachen, an dem die Tafel aufgestellt ist.
A.7 Liegeverbot
Verbot, in der nachfolgenden Strecke auf der Seite der Wasserstraße liegen zu bleiben (Ankern oder Festmachen), auf der das Zeichen steht.
Stand: 11. Dezember 2002