Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

B - Gebotszeichen

B.1 Einhalten eines Fahrabstandes

Gebot, in der nachfolgenden Strecke einen Mindestabstand von dem Aufstellungsort des Zeichens einzuhalten, auf dem die Tafel aufgestellt ist.
(Beispiel: 40 m)

Einhalten eines Fahrabstandes

B.2 Einhalten einer Fahrtrichtung

Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen.

Einhalten einer Fahrtrichtung

B.3 Abgabe von Schallsignalen

(aufgehoben)

B.4 Sperrung der gesamten Wasserstraße oder einer Teilstrecke

Gebot, wegen Sperrung der Wasserstraße oder einer Teilstrecke vor dem Sichtzeichen anzuhalten.

Sperrung der gesamten Wasserstraße oder einer Teilstrecke

Sperrung der gesamten Wasserstraße oder einer Teilstrecke


Sperrung der gesamten Wasserstraße oder einer Teilstrecke

Stand: 11. Dezember 2002