B - Gebotszeichen
B.1 Einhalten eines Fahrabstandes
Gebot, in der nachfolgenden Strecke einen Mindestabstand von dem Aufstellungsort des Zeichens einzuhalten, auf dem die Tafel aufgestellt ist.
(Beispiel: 40 m)
B.2 Einhalten einer Fahrtrichtung
Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen.
B.3 Abgabe von Schallsignalen
(aufgehoben)
B.4 Sperrung der gesamten Wasserstraße oder einer Teilstrecke
Gebot, wegen Sperrung der Wasserstraße oder einer Teilstrecke vor dem Sichtzeichen anzuhalten.
Stand: 11. Dezember 2002