Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

C - Warnzeichen und Hinweiszeichen

C.1 Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke in einer Richtung

Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke in einer Richtung

C.2 Wasserskilaufen

Wasserflächen im Fahrwasser, auf denen Wasserskilaufen gemäß Artikel 22 Absatz 1 erlaubt ist.

Wasserskilaufen

C.3 Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung

außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung

Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung

C.4 Sperrung der Wasserstraße

zwei Gruppen von drei langen Tönen

Sperrung der Wasserstraße

C.5 Wassermotorradfahren

Wasserflächen im Fahrwasser, auf denen das Fahren mit Wassermotorrädern erlaubt ist.

Wassermotorradfahren

Stand: 11. Dezember 2002