zu §§ 17, 18, 19, 20, 21, 22 und 24
Die am Seefrachtgeschäft beteiligten Gewerbetreibenden werden bei der Beförderung gefährlicher Güter wie folgt als verantwortlich angesehen:
Gewerbetreibender | Tätigkeit | Pflichten nach § 9 |
---|---|---|
Versender | Hersteller oder Vertreiber gefährlicher Güter oder jede andere Person, die die Beförderung gefährlicher Güter ursprünglich veranlasst | § 17 |
Versender | Wenn der Versender die Güter selbst in eine Beförderungseinheit lädt | § 18 |
Versender | Wenn der Versender mit dem Seefrachtführer selbst den Seefrachtvertrag abschließt | § 19 |
Spediteur | Derjenige, der für einen Dritten die Seebeförderung durch Abschluss eines Seefrachtvertrags besorgt | § 19 |
Spediteur | Wenn der Spediteur für den Auftraggeber Güter in eine Güterbeförderungseinheit lädt | § 18 |
Seefrachtführer (Verfrachter) | Derjenige, der auf Grund eines Seefrachtvertrages Güter für einen Dritten mit eigenen oder in Zeitcharter genommenen Schiffen befördert | § 21 |
Reeder, auch Korrespondenzreeder (bei Partenreedereien) und Vertragsreeder (bei Geschäftsbesorgungsvertrag) | Derjenige, der eigene oder zur Bereederung überlassene Schiffe zur Beförderung von Gütern einsetzt | § 22 |
Anteilseigner an einer Schiffsbeteiligungsgesellschaft oder Partenreederei | Keine Pflichten nach GGVSee | |
Hafenumschlagsunternehmer | Derjenige, der Güter in ein Seeschiff verlädt | § 20 |
Hafenumschlagsunternehmer | Wenn der Hafenumschlagsunternehmer im Auftrag Dritter Güter in Güterbeförderungseinheiten lädt | § 18 |
Ladungskontrollunternehmer | Soweit die Verantwortung für die Beladung von Güterbeförderungseinheiten übernommen wird | § 18 |
Schiffsmakler als Buchungsagent | Derjenige, der für einen Seefrachtführer (Verfrachter) in dessen Namen Seefrachtverträge abschließt | § 21 Nummer 1 |
Der mit der Planung der Beladung Beauftragte | Beauftragter des Verfrachters; bei mehreren Verfrachtern auf einem Schiff derjenige Verfrachter, der als Reeder das Schiff betreibt oder von einem Reeder das Schiff gechartet hat. | § 24 |
Stand: 17. März 2021