Regel 32 Begriffsbestimmungen
- Der Ausdruck "Pfeife" bezeichnet eine Schallsignalanlage, mit der die vorgeschriebenen Töne gegeben werden können und die den Anforderungen der Anlage III entspricht.
- Der Ausdruck "kurzer Ton" bezeichnet einen Ton von etwa einer Sekunde Dauer.
- Der Ausdruck "langer Ton" bezeichnet einen Ton von vier bis sechs Sekunden Dauer.
Stand: 15. Juli 1977