§ 8a Verweisungen
Soweit in anderen Vorschriften auf die "Seestraßenordnung" verwiesen wird, treten an deren Stelle die "Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See".
Stand: 05. Dezember 2003
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Soweit in anderen Vorschriften auf die "Seestraßenordnung" verwiesen wird, treten an deren Stelle die "Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See".
Stand: 05. Dezember 2003
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