18. Betriebsvorschriften
18.1
Mit Ausnahme der Regel 18.2.5.1 ist Kapitel 18 des HSC-Code nicht anzuwenden.
18.2
Anstelle der Regel 18.5 des HSC-Code gilt:
18.2.1 Allgemeine Notfallanweisungen
Notfallanweisungen in deutscher und englischer Sprache müssen in den für Fahrgäste zugänglichen Bereichen angezeigt werden. Die Notfallanweisungen beinhalten einen Fluchtwegeplan sowie Illustrationen über das Anlegen der Rettungswesten.
18.2.2 Notfallübungen an Bord
Notfallübungen sollen regelmäßig durchgeführt werden. Das Notfallszenario soll dabei variieren, um auf unterschiedliche Notfälle vorzubereiten. Die Notfallübungen müssen zudem im Schiffstagebuch dokumentiert werden.
18.2.3 Evakuierungsübungen mit externer Hilfe
Evakuierungsübungen sollen für jede Art der externen Rettung, die für das Schiff vorgesehen ist, halbjährlich durchgeführt werden. Die Evakuierungsübung muss mit einer ausreichenden Zahl an Fahrgästen durchgeführt werden. Die Evakuierungsübungen müssen im Schiffstagebuch dokumentiert werden.
Stand: 30. November 2024