Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

8. Besichtigung

8.1
Traditionsschiffe unterliegen den nachfolgend bezeichneten Besichtigungen durch Besichtiger der Berufsgenossenschaft:

  1. einer erstmaligen Besichtigung vor der Indienststellung des Schiffes als Traditionsschiff;

  2. einer Zwischenbesichtigung zwischen dem zweiten und dritten Jahr vor dem Ablaufdatum des Sicherheitszeugnisses, wenn das Zeugnis für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren ausgestellt ist;

  3. einer Erneuerungsbesichtigung innerhalb von drei Monaten vor dem Ablaufdatum des Sicherheitszeugnisses.

8.2
Der Antragsteller kann mit der Besichtigung nach Regel 8.1 ganz oder teilweise auch eine anerkannte Organisation beauftragen. Die Besichtigung darf bei Antragstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen.

8.3
Die Berufsgenossenschaft kann unbeschadet des Verfahrens nach Regel 8.2 weitere Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung verlangen und eigene Feststellungen treffen oder Besichtigungen durchführen.

8.4
Im Rahmen der erstmaligen Besichtigung und bei jeder Erneuerungsbesichtigung ist eine Überprüfung der Außenhaut und der Schiffsverbände auf dem Trockenen durchzuführen.

8.5
Die Takelage ist bei allen Besichtigungen nach Regel 8.1 auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktion zu prüfen. Der Teil des hölzernen, durch das Deck geführten Mastes, der sich unter Deck befindet, ist bei jeder Erneuerungsbesichtigung zu prüfen. Dazu muss der Mast herausgezogen werden. Bei Masten, die zum Zeitpunkt der Erneuerungsbesichtigung nicht älter als zweieinhalb Jahre sind, kann die Berufsgenossenschaft auf das Herausziehen des Mastes verzichten.

8.6
Zur Berücksichtigung besonderer Umstände kann die Berufsgenossenschaft kürzere Fristen und weitere Zwischenprüfungen festlegen.

8.7
Nach einer Besichtigung dürfen an den baulichen Anordnungen, der Maschinenanlage, den Ausrüstungsgegenständen und den sonstigen Gegenständen, auf die sich die Besichtigung erstreckt hat, ohne Genehmigung der Berufsgenossenschaft keine Änderungen vorgenommen werden.

Stand: 14. März 2018