Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

4. Süllhöhen

Hauptniedergänge in Cockpits müssen, wenn sie unter die Hauptdecksebene reichen, bis zur Hauptdecksebene abgedichtet werden können. Deckshäuser und sonstige Einstiege oder Niedergänge sowie Luken auf der Hauptdecksebene müssen eine ausreichende Süllhöhe haben; dabei können auch Steckschotte zum Einsatz kommen.

Stand: 14. März 2018