Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

13. Stabilitätshandbuch

Traditionsschiffe müssen ein Stabilitätshandbuch nach dem Code über Instaktstabilität haben.

13.1
Das Stabilitätshandbuch muss mindestens enthalten:

  1. eine allgemeine Beschreibung des Traditionsschiffes,

  2. eine Anleitung für den Gebrauch des Stabilitätshandbuchs,

  3. Generalpläne, die Angaben über wasserdichte Abteilungen, Verschlüsse, Lüftungsöffnungen, Einströmwinkel, den festen Ballast und das Freibord enthalten,

  4. bei Segelschiffen zusätzlich einen Segelplan,

  5. hydrostatische Kurven oder Tabellen und Pantokarenen, die für freien Trimm berechnet sind, für die unter normalen Betriebsbedingungen zu erwartenden Bereiche von Verdrängung und Trimm,

  6. einen Tankplan und eine Tabelle, in der alle Tanks verzeichnet sind, mit Volumen, Inhalt, Schwerpunkt und dem Moment freier Oberflächen,

  7. eine Auswertung des durchgeführten Krängungsversuchs mit Ermittlung des Leerschiffsgewichts und den Gewichtsschwerpunkten (VCG, LCG, TCG),

  8. Stabilitätsberechnungen für mindestens folgende Betriebszustände:

    aa.
    Schiff leer, betriebsklar,

    bb.
    Reiseanfang, Schiff voll ausgerüstet und besetzt, Tankfüllung 98 %,

    cc.
    Reiseende, Schiff wie oben, Tankfüllung 10 %,

    dd.
    weitere Ladefälle, sofern diese deutlich von den oben genannten abweichen,

  9. bei Segelschiffen zusätzlich:

    aa.
    Fahren unter Standardbesegelung,

    bb.
    Fahren unter Sturmbesegelung,

    cc.
    Fahren vor Topp und Takel,

  10. Anweisungen für den Kapitän.

13.2
Die vollständigen Stabilitätsunterlagen müssen durch eine anerkannte Organisation geprüft und mit einem Prüfvermerk versehen werden.

Stand: 14. März 2018