Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

25. Schalttafeln und -schränke

Schalttafeln und -schränke müssen so beschaffen sein, dass sie das Auswechseln von Sicherungen und das Bedienen von Rückstelleinrichtungen von außen zulassen. Die Gehäuse müssen aus Metall oder einem schwer entflammbaren Werkstoff bestehen.

Stand: 14. März 2018