Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

14. Sicherheitspläne und Verschlusspläne

14.1
Auf Traditionsschiffen sind zur Unterrichtung der verantwortlichen Personen an Bord ständig Sicherheitspläne entsprechend DIN ISO 17631, Ausgabe September 2007, offen auszulegen.

14.2
Als Ergänzung zu dem Sicherheitsplan für den Brandschutz ist ein Verschlussplan aufzustellen, in dem die Verschlusselemente des Sicherheitsplans für den Brandschutz zusammengefasst sind. Ein Verschlussplan kann auch wie eine Checkliste aufgestellt sein.

14.3
Die Pläne müssen am zentralen Sammelplatz und auf der Brücke verfügbar sein für:

  1. Wohnbereiche mit angrenzenden Räumen,

  2. Maschinenbereich mit angrenzenden Räumen und

  3. sonstigen Räume.

Stand: 14. März 2018