6. Notsignale
6.1
Traditionsschiffe müssen folgende Notsignale mitführen:
- 12 Fallschirm-Leuchtraketen,
- 4 rote Handfackeln,
- 2 orange Rauchsignale,
- 1 Rettungssignaltafel.
6.2
Traditionsschiffe, die außerhalb küstennaher Seegewässer fahren, müssen zusätzlich 12 Fallschirm-Leuchtraketen mitführen.
6.3
Die Notsignale müssen in wasserdichten Behältern verstaut sein. Der Aufbewahrungsort muss entsprechend gekennzeichnet sein.
Stand: 14. März 2018