2. Navigationsausrüstung
2.1
Traditionsschiffe müssen folgende Ausrüstung mitführen:
- einen ordnungsgemäß kompensierten Magnetkompass, dessen Deviationstabelle nicht älter als zwei Jahre ist,
- eine Peilvorrichtung für terrestrische Ortsbestimmung,
- amtliche Seekarten und nautische Veröffentlichungen für das zu befahrende Seegebiet,
- einen GPS-Empfänger,
- eine Echolotanlage,
- ein Handlot,
- ein Tagsignalscheinwerfer,
- mehrere wasserdichte Taschenlampen,
- Signalflaggen und Signalhandbuch,
- ein Fernglas, das für den gehörigen Ausguck geeignet ist,
- ein Barometer oder einen Barograph,
- einen Radarreflektor für Traditionsschiffe, die aus Holz gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 24 m beträgt.
2.2
Traditionsschiffe, die mehr als zwölf Personen befördern, müssen mit einem automatischen Schiffsidentifizierungssystem (AIS) der Klasse A ausgerüstet sein.
2.3
Das Nautische Jahrbuch und die IMO-Standard-Redewendungen müssen nicht mitgeführt werden.
Stand: 14. März 2018